Ein Logistik(er)-Problem…. wie man es NICHT machen sollte!
Speditions- und Logistikunternehmer mit fragwürdigem Verhalten
In den letzten Jahren mussten zahlreiche Unternehmen, insbesondere im Speditions- und Logistikbranche erhebliche finanziellen Rückschläge verkraften. In diesem Fall geht es um einen Unternehmer, dem die spanische Insolvenz verwehrt wurde. Wie kam es dazu?
Das betroffene Unternehmen verfügte über einen Fuhrpark von zehn Lkw sowie eine Anzahl an Disponenten und Angestellten. Der Hauptgrund für die finanziellen Schwierigkeiten unseres Mandanten waren seine immensen Steuerschulden, die sich auf nahezu 1 Million Euro beliefen.
Schon im ersten Gespräch mit dem Unternehmer, wo wir Hintergrundinfomationen für die weitere Vorgehensweise sammelten, fielen uns einige Wiedersprüchlichkeiten auf. Im Laufe der Beratung kamen jedoch schwerwiegende Fakten ans Licht, aufgrund dessen wir schliesslich das Mandat für diesen Kunden ablehnten.
Ein zentrales Problem war das Vorgehen des Unternehmers hinsichtlich seiner Verbindlichkeiten. Er hatte sich Kapital zur Seite geschafft und war nicht bereit, eine Einigung mit seinen Gläubigern herbeizuführen oder an einem Verfahren zur Privatinsolvenz mitzuwirken. Stattdessen plante er, seinen Wohnsitz bei einem Freund in Spanien anzumelden und dort eine Anstellung als Hausmeister zu finden, um dadurch die erforderliche Residencia zu erhalten. Auf den ersten Blick mag dies als praktikable Lösung erscheinen; jedoch kamen Fakten ans Licht, die dieses Vorgehen infrage stellten.
Der Mandant hatte in den vergangenen Monaten bereits die Umsatzsteuer sowie die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsanteile seiner Mitarbeiter nicht mehr abgeführt. Dies verschärfte nicht nur die ohnehin schwierige finanziellen Situation, sondern führte auch zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Aufsichtsbehörden und Gläubigern.
Unsere Ablehnung der Mandantschaft erfolgte aus mehreren gewichtigen Gründen:
1. Mangelnde Kooperation des Mandanten: Der Unternehmer war nicht bereit, aktiv an seinem Entschuldungsverfahren mitzuwirken. Eine Zusammenarbeit ist jedoch unerlässlich, um die notwendigen Schritte zur Schuldenregulierung einzuleiten.
2. Umgehung von Bedingungen für die Entschuldung: Alle Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Entschuldung erforderlich gewesen wären, wurden von unserem Mandanten untergraben. Ein solches Verhalten ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern gefährdet auch die Einhaltung von Vorschriften.
3. Irreführende Wohnsitzanmeldung: Sowohl der Wohnsitz als auch die pro forma Anmeldung in Spanien wurden als gefälscht identifiziert. Bei unzulässigen Handlungen versagt die Restschuldbefreiung, was die rechtlichen Möglichkeiten weiter einschränkt.
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie man sich als Schuldner noch tiefer in Schwierigkeiten bringen kann, wenn man keine verantwortungsvolle und kooperative Haltung zeigt und mit unzulässigen Praktiken arbeitet.
In solchen Fällen sieht unsere Kanzlei von einer Übernahme der Mandantschaft ab.











