FAQ - Häufig gestellte Fragen
FAQ:
Insolvenz in Spanien – Begriffe und Fragen einfach erklärt
Die Insolvenz nach spanischem Recht – oft „Insolvenz Spanien“ oder „Segunda Oportunidad“ genannt – ist für viele Menschen der Weg zu einem realistischen Neuanfang. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, verständlich und in klarer Sprache erklärt. Detailliertere Informationen zu allen Themen finden Sie auch auf Spanische Privatinsolvenz
1. Grundlagen der Insolvenz in Spanien
Was bedeutet "Spanische Privatinsolvenz" ?
Die Spanische Privatinsolvenz basiert auf dem Gesetz der „Segunda Oportunidad“ – der zweiten Chance. Sie ermöglicht Privatpersonen und Selbständigen eine schnellere und humanere Entschuldung als das deutsche Verfahren.
Wesentliche Unterschiede zur deutschen Privatinsolvenz:
Kurze Dauer: In Spanien dauert das Verfahren meist 6–12 Monate, in Deutschland 3–6 Jahre.
Keine Wohlverhaltensphase: In Spanien wird die Restschuldbefreiung (BEPI) direkt durch das Gericht ausgesprochen.
Keine Erwerbsobliegenheit: Es gibt keine Pflicht, Arbeit zu suchen oder Bewerbungen vorzuweisen.
EU-weite Anerkennung: Die Restschuldbefreiung gilt automatisch in allen EU-Staaten.
Express-Verfahren für Vermögenslose: Sehr schnelle Entschuldung möglich.
Damit ist das spanische Verfahren besonders für Menschen attraktiv, die schnell wieder handlungsfähig sein müssen.
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Insolvenz in Spanien?
Das spanische Insolvenzrecht basiert auf dem Prinzip der "Segunda Oportunidad" (zweite Chance) (Ley 25/2015 Segunda Oportunidad) und folgt einem modernen Ansatz zur Schuldenbefreiung. (Ley 16/2022 vom 5. September)
Die Artikel 486 bis 502 TRLC (Texto Refundido de la Ley Concursal (TRLC)) regeln das BEPI (Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho) - die spanische Restschuldbefreiung.
Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 garantiert die europaweite Anerkennung. Diese rechtliche Grundlage stellt sicher, dass die in Spanien erlangte Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten vollumfänglich anerkannt wird.
Warum Insolvenz in Spanien statt in Deutschland?
Menschen entscheiden sich für das spanische Verfahren aus mehreren Gründen:
Schnelligkeit: Restschuldbefreiung oft schon nach 6–12 Monaten.
Keine Wohlverhaltensphase: Spanien kennt keinen mehrjährigen Kontrollzeitraum.
Keine Erwerbsobliegenheit: Es gibt keine Pflicht, arbeiten zu müssen oder Bewerbungen zu schreiben.
EU-weit anerkannt: Die Befreiung gilt in Deutschland und allen anderen EU-Staaten.
Humanes System: Spanien setzt auf realistische Anforderungen statt auf Druck.
Besonders sinnvoll ist das Verfahren für Menschen mit hohen Schulden, Selbständige oder Personen, die in Deutschland in einem festgefahrenen Mahn- und Vollstreckungskreislauf stecken.
Was bedeutet „Segunda Oportunidad“?
Das Gesetz der „Segunda Oportunidad“ wurde eingeführt, um Menschen eine echte Möglichkeit zu geben, sich aus einer ausweglosen finanziellen Lage zu befreien.
Es ermöglicht:
- eine schnelle Entschuldung
- die Löschung nahezu aller privaten Schulden
- den BEPI-Beschluss (Restschuldbefreiung)
- Schutz vor Pfändungen
- einen Neustart ohne Wohlverhaltensphase
Das Gesetz richtet sich insbesondere an Menschen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind – z. B. durch Krankheit, Arbeitsverlust, gescheiterte Selbständigkeit oder Familienkrisen.
Wie schnell läuft die Entschuldung in Spanien ab?
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art und Umfang der Schulden
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Auslastung des Gerichts
- ob Vermögen vorhanden ist
Die Reform durch Ley 16/2022 hat das Verfahren durch zwei Hauptmaßnahmen erheblich beschleunigt: Erstens wurde das zeitaufwendige außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (Acuerdo Extrajudicial de Pagos) komplett abgeschafft. Zweitens wurden für vermögenslose Personen Express-Verfahren nach den Artikeln 37 bis ff. TRLC eingeführt, die eine direkte Restschuldbefreiung ohne Liquidationsphase ermöglichen. In der Praxis bedeutet dies Verfahrensdauern von 3-6 Monaten bei einfachen Fällen und 6-12 Monaten bei komplexeren Vermögensverhältnissen.
Das bedeutet:
- Wegfall des alten Schuldenbereinigungsverfahrens
- Einführung des Express-Verfahrens
- digitale Antragstellung
Für die meisten Betroffenen bedeutet dies: Schuldenfreiheit in weniger als einem Jahr.
Ist die Insolvenz in Spanien legal und sicher für deutsche Staatsbürger?
Für deutsche Staatsbürger ist das Verfahren zu 100 % sicher und rechtlich abgesichert.
Grundlage ist:
- EU-Insolvenzverordnung 2015/848
- spanisches Insolvenzgesetz (TRLC)
- BEPI-Beschluss, der europaweit gilt
Das bedeutet:
- deutsche Gläubiger müssen den spanischen Beschluss akzeptieren
- Vollstreckungen in Deutschland enden
- Schufa muss Einträge löschen (innerhalb von 6 Monaten)
- die Entscheidung des spanischen Gerichts ist verbindlich
Die Insolvenz in Spanien ist kein „Schlupfloch“, sondern ein offizielles, vollwertiges EU-Verfahren.
Welche Vorteile der Insolvenz in Spanien für Selbständige u. Unternehmer?
Für Selbständige, ehemalige Geschäftsführer oder Kleinunternehmer bietet Spanien enorme Vorteile:
- Löschung von Geschäftsschulden (auch aus gescheiterter Selbständigkeit)
- keine Pflicht, eine neue Arbeitsstelle anzunehmen
- keine Überwachung der Einnahmen wie in Deutschland
- Bürgschaften und Lieferantenschulden werden gelöscht
- Leasing- und Betriebsschulden können vollständig entfallen
- schnelle Wiedereinstiegsmöglichkeiten in die Selbständigkeit
Viele Selbständige entscheiden sich für Spanien, weil die deutsche Insolvenz ihnen beruflich die Hände bindet.
Was kostet eine Spanische Privatinsolvenz durchschnittlich?
Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der Gläubiger
- Umfang der Unterlagen
- ob Express-Verfahren oder reguläres Verfahren
- individuelle Beratung & Vertretung
- Übersetzungen / Apostillen
Im Vergleich zu Deutschland entstehen in Spanien:
- keine Verfahrenskosten über mehrere Jahre,
- keine Pfändungsabgaben über 3–6 Jahre,
- keine Wohlverhaltensphase,
- keine laufenden Betreuungsgebühren.
Durch die kurze Verfahrensdauer sind die Gesamtkosten deutlich niedriger als im deutschen System.
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Die Erfolgsquote liegt deutlich höher als in vielen anderen europäischen Ländern. Gründe:
- klare gesetzliche Kriterien
- schnelle gerichtliche Prüfungen
- keine Wohlverhaltensphase
- keine komplizierten Arbeitsnachweise
- moderne digitale Prozessführung
Wer die Voraussetzungen erfüllt und korrekt mit dem Gericht kooperiert, erhält in der Regel den BEPI-Beschluss – die vollständige Restschuldbefreiung.
2. Voraussetzungen & Lebensmittelpunkt (COMI)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die zentrale Bedingung ist die Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes (COMI - Center of Main Interest) nach Spanien. Nach Artikel 3 der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 muss der COMI für mindestens 3 Monate vor Antragstellung in Spanien liegen, wobei in der Praxis oft 6 Monate empfohlen werden für eine unanfechtbare Begründung.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- COMI (Center of Main Interest) muss in Spanien liegen ( Mietvertrag, Empadronamiento /Einwohnermelderegister), Konto, Aufenthaltsnachweise)
- Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung
- Schuldenlimit unter 3 Millionen Euro
- Gutgläubigkeit / keine relevanten Wirtschaftsdelikte
- offene und vollständige Angaben gegenüber dem Gericht
Sind diese Punkte erfüllt, steht dem Antrag nichts im Wege.
Was ist der COMI im Insolvenzrecht?
COMI bedeutet „Center of Main Interest“, also der Ort, an dem Sie Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt haben.
Spanische Gerichte prüfen dazu:
- Mietvertrag
- Empadronamiento-Meldung (Einwohnermelderegister)
- spanisches Bankkonto
- spanische Telefonnummer
- Aufenthaltsnachweise
- Alltagsaktivitäten
Je klarer der COMI in Spanien liegt, desto einfacher verläuft das gesamte Verfahren. Empfohlen: mindestens 6 Monate nachweisbarer Aufenthalt
Wie verlege ich meinen COMI rechtssicher nach Spanien?
Um die Spanische Privatinsolvenz nutzen zu können, muss Ihr COMI eindeutig in Spanien liegen. Das Gericht prüft nicht nur Dokumente, sondern das Gesamtbild Ihres Lebensalltags.
Wichtige Schritte:
Wohnsitz begründen: Mietvertrag oder Untermietvertrag in Spanien.
Empadronamiento-Anmeldung: Offizielle Registrierung bei Ihrer Gemeinde.
Spanisches Bankkonto: Regelmäßige Transaktionen zeigen Alltagsaktivitäten.
NIE-Nummer: Grundvoraussetzung für Verträge und Behörden.
Aufenthaltsnachweise: Arzttermine, Einkäufe, Rechnungen, Mobilfunkdaten.
Soziale Anknüpfungspunkte: Nach Bedarf (z. B. Verein, Sprachschule, etc.)
Je konsequenter diese Punkte umgesetzt werden, desto stärker ist Ihr COMI-Nachweis.
Muss ich wirklich 3 oder 6 Monate in Spanien leben, bevor ich den Antrag stelle?
Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 schreibt vor, dass der COMI mindestens 3 Monate vor Antragstellung in Spanien liegen muss.
In der Praxis empfehlen erfahrene Kanzleien aber 6 Monate, weil:
- der COMI dann absolut unanfechtbar ist
- deutsche Gläubiger keine Chance haben, Spanien die Zuständigkeit abzusprechen
- Sie mehr Belege für Ihren Lebensmittelpunkt sammeln
- das Gericht die Verlagerung als „nachhaltig“ bewertet
Die 6 Monate sind kein Muss, aber sie bieten maximale Rechtssicherheit und vermeiden verzögernde Rückfragen im Verfahren.
Reicht ein Airbnb, ein Zimmer oder eine WG für den COMI aus?
Spanische Gerichte akzeptieren verschiedene Wohnformen, solange sie realistisch und belegbar sind:
- WG-Zimmer
- Untermiete
- kleines Apartment
- Airbnb (bei längerer Anmietung)
Entscheidend ist nicht die Größe der Wohnung, sondern:
- dass Sie dort tatsächlich wohnen
- dass Ihre Dokumente (Empadronamiento, Bank, SIM, Rechnungen) darauf laufen
- dass regelmäßige Aufenthaltsnachweise vorhanden sind
Ein selbstgenutztes WG-Zimmer ist rechtlich genauso gültig wie ein großes Apartment.
Welche Unterlagen akzeptieren spanische Gerichte als COMI-Nachweis?
Zu den wichtigsten COMI-Belegen gehören:
- Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Empadronamiento-Anmeldung (Meldebescheinigung)
- spanisches Bankkonto mit laufenden Buchungen
- Rechnungen, z. B. Mobilfunk, Strom, Internet
- NIE-Nummer
- Belege Ihres Aufenthalts, z. B. Arztbesuche, Transporttickets
- Schriftverkehr mit Behörden in Spanien
Spanische Gerichte sprechen bewusst von einem „lebenspraktischen Lebensmittelpunkt“. Das bedeutet: Ihre tatsächliche Lebensrealität in Spanien zählt mehr als einzelne Dokumente.
Kann ich meinen COMI behalten, wenn ich zwischen Deutschland und Spanien pendle?
Viele Antragsteller pendeln zwischen beiden Ländern, etwa wegen Familie oder Beruf. Das ist zulässig, wenn:
- Sie überwiegend in Spanien sind
- Ihre Hauptunterlagen auf die spanische Adresse laufen
- Ihr Bankkonto aktiv genutzt wird
- das Empadronamiento aktuell ist
- Sie reale Aktivitäten in Spanien haben
Kurzaufenthalte in Deutschland gefährden den COMI nicht. Längere Abwesenheiten sollten jedoch dokumentiert und ggf. anwaltlich abgestimmt werden.
Was passiert, wenn mein COMI während des Verfahrens gefährdet ist?
Ihr COMI muss während des gesamten Verfahrens stabil bleiben. Das bedeutet:
- Sie sollten regelmäßig in Spanien verweilen.
- Ihre Adresse und Bankverbindung müssen aktiv genutzt werden.
- Behördenunterlagen sollten aktuell bleiben.
- Das Empadronamiento darf nicht abgemeldet werden.
Mögliche Risiken:
- zu lange Aufenthalte in Deutschland
- fehlende Alltagsbelege
- Kontoaktivität ausschließlich in Deutschland
Wenn der COMI gefährdet ist, kann das Gericht zusätzliche Nachweise verlangen. Mit klaren Dokumenten lässt sich das aber gut beheben.
Was ist wichtig, wenn ich in Spanien arbeiten möchte??
Als EU-Bürger benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis, lediglich die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) für alle offiziellen Vorgänge. Spanien bietet vielfältige Möglichkeiten für deutschsprachige Arbeitnehmer.
Die wichtigsten Job-Portale in Spanien:
InfoJobs.net - Spaniens größtes Job-Portal
Indeed.es - Internationale Jobsuchmaschine
LinkedIn - Für Fach- und Führungskräfte
Trabajos.com - Breites Stellenangebot
Tecnoempleo.com - IT und Technologie
TuriJobs.com - Tourismusbranche
3. Ablauf der Spanischen Privatinsolvenz
Wie läuft der Antrag zur Insolvenz in Spanien Schritt für Schritt ab?
Der Ablauf im Detail:
- Erstprüfung Ihrer Situation (Schulden, Gläubiger, Lebensumstände)
- COMI-Verlagerung (Mietvertrag, Empadronamiento, Bankkonto, Aufenthalt)
- Unterlagensammlung (Kredite, Mahnungen, Titel, Steuerbriefe etc.)
- Erstellung des Insolvenzantrags(Schuldenübersicht, BEPI-Antrag, Gutgläubigkeitsnachweise, Vermögensaufstellung)
- Einreichung beim Juzgado de lo Mercantil
- Kurze
Gerichtstermine - Eröffnung des Verfahrens
- Prüfungsphase (3–12 Monate)
- Restschuldbefreiung (BEPI)
Welche Rolle spielt das Juzgado de lo Mercantil im Verfahren?
Das Gericht übernimmt:
- Prüfung der Unterlagen
- Bestätigung des COMI
- Anordnung aller Verfahrensschritte
- Durchführung von Anhörungen
- Erteilung des BEPI
- Kontrolle von Vermögensfragen (falls vorhanden)
Es handelt sich nicht um ein Strafgericht, sondern um ein modernes Fachgericht, das auf private und geschäftliche Insolvenzen spezialisiert ist.
Die Termine dort sind kurz, sachlich und unproblematisch.
Wie viele Gerichtstermine muss ich wahrnehmen?
Die Anzahl der Termine hängt vom Einzelfall ab. Typisch sind:
1 Termin zur Identitätsbestätigung
1–2 Termine zur Klärung von Unterlagen
1 Termin zur gerichtlichen Eröffnung
1 Termin vor der BEPI-Entscheidung
Die Termine sind:
- kurz
- sachlich
- gut planbar
- oft digital oder hybrid
Sie müssen keine Angst vor einer „Gerichtsverhandlung“ haben – das spanische System ist menschlich und unbürokratisch.
Wie läuft ein Gerichtstermin in Spanien ab?
Ein Gerichtstermin im Juzgado de lo Mercantil ist nicht vergleichbar mit deutschen Verhandlungen. Typischer Ablauf:
- Sie erscheinen mit Ihrem Anwalt.
- Der Richter oder Rechtspfleger prüft Identität und Unterlagen.
- Sie beantworten wenige kurze Fragen, z. B.:
„Leben Sie aktuell in Spanien?“
„Sind die Angaben vollständig?“
„Gibt es Änderungen beim Einkommen?“
Der Termin endet meist nach wenigen Minuten.
Die Atmosphäre ist sachlich, freundlich und nicht belastend – viele Verfahren laufen nahezu reibungslos durch.
Welche Unterlagen werden für den Antrag zur Spanischen Privatinsolvenz benötigt?
Für den Antrag sammelt die Kanzlei alle relevanten Dokumente, die Ihre wirtschaftliche Situation zeigen. Dazu gehören:
Unterlagen zu Ihren Schulden
- Mahnungen
- Inkassoschreiben
- Kreditverträge
- Gerichtsurteile / Titel
- Zahlungsaufforderungen
- Bürgschaftsdokumente
Unterlagen zu Einkommen und Vermögen
- Gehaltsnachweise / Rentenbescheide
- Kontoauszüge
- Steuerunterlagen
- Vermögensaufstellungen
- Versicherungsdokumente
COMI-Nachweise in Spanien
- Mietvertrag
- Empadronamiento-Meldung
- spanisches Bankkonto
- spanische Telefonnummer
- NIE-Nummer
- Rechnungen / Einkäufe / Aufenthaltsbelege
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller und reibungsloser läuft das Verfahren.
Was ist das Express-Verfahren in Spanien?
Spanien hat mit der Reform Ley 16/2022 ein spezielles Express-Verfahren (Art. 37 ff. TRLC) geschaffen. Es richtet sich an Personen:
- ohne pfändbares Vermögen
- ohne Immobilien
- ohne wertvolle Assets
- mit klarer wirtschaftlicher Situation
Dieses Verfahren ermöglicht:
- keine Liquidationsphase
- sehr wenige Gerichtstermine
- deutlich verkürzte Dauer
- schnellere BEPI-Entscheidung
Viele Antragsteller erhalten dadurch die Restschuldbefreiung bereits nach wenigen Monaten.
Was passiert nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Sobald das Juzgado de lo Mercantil das Verfahren eröffnet, treten wichtige Schutzmechanismen in Kraft:
- Sämtliche Mahnungen stoppen sofort
- Pfändungen werden eingestellt
- Gläubiger dürfen keine neuen Maßnahmen starten
- Inkassobüros verlieren ihre Handlungsrechte
- kommunale und steuerliche Behörden müssen das Verfahren respektieren
Ab diesem Zeitpunkt prüft das Gericht nur noch:
- Ihre Gutgläubigkeit
- Ihre finanzielle Lage
- mögliche Vermögenswerte
- die Vollständigkeit der Unterlagen
Die Eröffnung ist ein entscheidender Wendepunkt: 👉 Der Druck endet, und der Weg zur Restschuldbefreiung beginnt.
Wird mein Insolvenzverfahren in Spanien bekanntgemacht?
Die Bekanntmachung erfolgt über das spanische Insolvenzregister: Alle Insolvenzverfahren werden im Registro Público Concursal eingetragen. Dieses öffentliche Register ist online einsehbar, wird aber außerhalb Spaniens praktisch nie konsultiert.
Veröffentlichung im Boletín Oficial del Estado (BOE): Die formelle Bekanntmachung im spanischen Amtsblatt BOE ist gesetzlich vorgeschrieben, findet aber keine internationale Beachtung.
Keine Eintragung in Deutschland: Eine Eintragung Ihrer spanischen Insolvenz in deutschen Registern erfolgt NICHT. Dies bedeutet zusätzlichen Schutz Ihrer Privatsphäre im deutschsprachigen Raum. Deutsche Gläubiger erfahren nur vom Verfahren, wenn sie gezielt im spanischen Register suchen - was äußerst selten vorkommt.
Wie läuft die gerichtliche Prüfungsphase ab?
Die Prüfungsphase dauert in der Regel 3–12 Monate. Das Gericht kontrolliert:
- die Richtigkeit der Schuldenliste
- Ihren COMI in Spanien
- Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
- Ihr bisheriges Verhalten gegenüber Gläubigern
- mögliche Vermögensgegenstände
- eventuelle Unklarheiten oder ungewöhnliche Transaktionen
Während dieser Phase können Rückfragen gestellt werden. Die Antworten werden über Ihren Anwalt eingereicht.
Besonders positiv: Spanische Gerichte sind in dieser Phase wesentlich weniger streng als deutsche Insolvenzgerichte.
Kann mein Verfahren in Spanien verlängert oder abgelehnt werden?
Gründe für mögliche Verzögerungen:
- fehlende Dokumente
- unvollständige Schuldenliste
- nicht korrekt nachgewiesener COMI
- Unklarheiten über Vermögen
- unzureichende Gutgläubigkeitsbelege
Ein Abbruch oder eine Ablehnung ist selten, weil das spanische System auf Schuldenbefreiung ausgelegt ist. Solange Sie:
- ehrlich mitwirken
- Auskünfte geben
- Unterlagen nachreichen
…steht einer erfolgreichen Restschuldbefreiung in der Regel nichts im Wege.
Darf ich während einer spanischen Insolvenz ins Ausland reisen?
Als als EU-Bürger hat man volle Reisefreiheit: Die Reisefreiheit ist Grundrecht aller EU-Bürger, das auch während eines Insolvenzverfahrens uneingeschränkt bestehen bleibt. Sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen garantiert Ihnen das EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG - sowie das spanische Insolvenzrecht.
Sie können jederzeit nach Deutschland, nach Frankreich oder Griechenland fahren - ob geschäftlich oder in den Urlaub.
Wichtig: Kurze Reisen bis zu drei Wochen brauchen keine besonderen Ankündigung. Bei längeren Aufenthalten außerhalb Spaniens (über drei Wochen) sollte man seinen Anwalt informieren, um sicherzustellen, dass der COMI in Spanien nicht gefährdet wird. Nur für wichtige Gerichtstermine müssen Sie zur Verfügung stehen - diese werden aber rechtzeitig angekündigt.
Was bedeutet die „Wohlverhaltensphase“ ?
In der spanischen Privatinsolvenz bezeichnet die Wohlverhaltensphase die Zeit nach der gerichtlichen Entschuldungsentscheidung, in der der Schuldner bestimmte Pflichten einhalten muss, um die endgültige Restschuldbefreiung zu sichern.
Das Besondere:
Die Wohlverhaltensphase in Spanien ist flexibler und deutlich kürzer als in Deutschland – und genau das macht Spanien für viele EU-Bürger so attraktiv.
Wie streng ist diese Wohlverhaltensphase ?
Im Vergleich zu Deutschland deutlich entspannter:
- keine jahrelange Pfändung durch einen Treuhänder
- keine 3–5 Jahre starre Abtretung des Einkommens
- mehr Freiräume, z. B. bei Arbeitswechsel oder Ortswechsel
- Behördenkommunikation ist einfacher, weil Spanien das Verfahren digitalisiert hat
Für Selbstständige, Auswanderer, Remote-Worker und Unternehmer ist die spanische Lösung dadurch besonders attraktiv.
4. Schulden, Restschuldbefreiung & BEPI
Wie lange kann man in Spanien eine Schuld eintreiben?
In Spanien unterliegen die meisten zivil- und handelsrechtlichen Schulden einer fünfjährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Fälligkeitsdatum der Schuld oder mit der letzten Anerkennung der Schuld durch den Schuldner. Vor 2015 betrug die Verjährungsfrist fünfzehn Jahre, sodass ältere Schulden möglicherweise noch unter die alte Regelung fallen. (19.09.2025)
Welche Schulden werden vollständig erlassen?
Vollständig gelöscht werden u. a.:
- Bankkredite & Ratenkredite
- Dispos & Kreditkarten
- private Darlehen
- Bürgschaften
- Schulden aus Selbständigkeit
- Lieferantenforderungen
- Miet- und Leasingrückstände
- offene Rechnungen
- Energie- & Telekomkosten
- Honorarforderungen
- Verzugszinsen
- Inkassokosten
- Prozesskosten
Auch alte Titel und Vollstreckungsbescheide aus Deutschland werden vollständig erlassen.
Einzige Grenze: → Steuern + Sozialbeiträge nur bis 10.000 €.
Welche Schulden sind ausgenommen?
Ausgeschlossen sind (Art. 489 TRLC):
- Unterhaltsverpflichtungen
- Schadensersatz aus vorsätzlichen Delikten
- behördliche Bußgelder / Geldstrafen
- Löhne der letzten 60 Tage (bis 3× Mindestlohn)
- Kredite, die in den letzten 5 Jahren absichtlich erschlichen wurden
- Steuer- & Sozialschulden über 10.000 €
Alle anderen Schulden können vollständig gelöscht werden.
Was ist der BEPI in der Spanischen Privatinsolvenz?
BEPI bedeutet „Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho“. Er ist der zentrale Punkt der Spanischen Privatinsolvenz und beinhaltet:
- vollständige Löschung aller privaten Schulden
- Reduzierung öffentlicher Schulden bis 10.000 €
- Ende aller Inkassoverfahren
- Ende aller gerichtlichen Vollstreckungen, Pfändungen & Titel
- keine Wohlverhaltensphase
- EU-weite Anerkennung (auch in Deutschland)
- Pflicht zur Schufa-Löschung nach 6 Monaten gemäß EuGH C-634/21
Der BEPI ist der Moment, in dem Sie wirtschaftlich komplett neu starten.
Werden Schulden von Steuer und Sozialversicherung in Spanien erlassen?
Öffentliche Schulden gelten in Spanien als „teilbefreiungsfähig“. Das bedeutet:
- Steuern bis 5.000 € → 100 % Löschung
- weitere 5.000 € → 50 % Löschung
- darüber hinausgehende Beträge bleiben bestehen
Diese Regelung ist besonders wichtig für:
- Selbständige
- kleine Unternehmer
- Personen mit Steuerverzögerungen
Trotz Teilbefreiung ist Spanien deutlich großzügiger als andere EU-Länder.
Können auch titulierte Schulden aus Deutschland gelöscht werden?
Die EU-Insolvenzverordnung sorgt dafür, dass der spanische BEPI in Deutschland rechtlich bindend ist.
Das bedeutet:
- Vollstreckungsbescheide verlieren ihre Wirkung
- Pfändungen müssen aufgehoben werden
- Inkassofirmen verlieren ihre Rechte
- Schuldtitel verfallen
- Mahnverfahren enden endgültig
Egal, wie alt der Titel ist – die Restschuldbefreiung Spanien setzt ihn komplett außer Kraft.
Was passiert mit Inkassoverfahren und Mahnungen?
Mit der Verfahrenseröffnung:
- verlieren Inkassounternehmen jegliche Befugnis
- Mahngebühren dürfen nicht mehr erhoben werden
- Zinsen dürfen nicht weiter laufen
- alle Inkassobriefen sind rechtlich bedeutungslos
- Telefoninkasso und Drohschreiben müssen sofort eingestellt werden
Auch deutsche Inkassobüros müssen das Verfahren respektieren – und tun dies in der Regel schnell, sobald sie den Gerichtsbescheid sehen.
Wie geht es nach der Restschuldbefreiung weiter?
Nach erteilter Restschuldbefreiung durch das spanische Gericht sind Sie vollständig schuldenfrei. Diese Entscheidung gilt automatisch in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Insolvenzverordnung 2015/848. Deutsche Gläubiger müssen Ihre Schuldenfreiheit akzeptieren und können keine Zahlungen mehr von Ihnen verlangen.
Müssen meine negativen Einträge bei Schufa und Creditreform gelöscht werden?
Seit dem wegweisenden EuGH-Urteil C-634/21 vom Dezember 2023 gilt: Schufa und andere Auskunfteien müssen Ihre Insolvenz-Einträge spätestens nach 6 Monaten löschen. Dies betrifft alle negativen Einträge zur Insolvenz, Mahnbescheide, Vollstreckungstitel und Kreditkündigungen im Zusammenhang mit der Insolvenz.
Die Rechtsgrundlagen sind DSGVO Art. 17 und das EuGH-Urteil C-634/21. Mit der spanischen Gerichtsentscheidung können Sie die Löschung durchsetzen.
5. Einkommen, Pfändung & SMI
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag während der Insolvenz in Spanien?
Spanien nutzt den SMI (Salario Mínimo Interprofesional) als Basis für die Pfändungsfreigrenzen.
Die Beträge 2025:
Grundfreibetrag: 1.184 € (100 % des SMI)
Partnerzuschlag: + 592 € (50 % des SMI)
Kind pro Haushalt: + 355 € (30 % des SMI)
Beispiel Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder): → 2.486 € unpfändbar
Alles über diesen Freibeträgen wird progressiv gepfändet:
+30 % bis 2× SMI
+50 % bis 3× SMI
+60 % bis 4× SMI
+75 % bis 5× SMI
+90 % über 5× SMI
Da das Verfahren kurz ist, bleibt die Pfändungsphase zeitlich stark begrenzt.
Wie viel meines Einkommens darf ich während der Insolvenz behalten?
Was Sie behalten dürfen, richtet sich nach:
- Ihrem Familienstand
- Anzahl der Kinder
- Höhe Ihres Einkommens
- Art Ihrer Einnahmen
Beispiel: Eine alleinstehende Person mit 2.000 € netto:
- 1.184 € unpfändbar
- 816 € pfändbares Einkommen
- davon 30 % pfändbar: 244,80 €
- Sie behalten 1.755,20 € monatlich
Bei Familien verschiebt sich der Freibetrag deutlich nach oben. Das spanische System ist bewusst sozial ausgerichtet – niemand soll unter das Existenzminimum fallen.
Muss ich während des Insolvenzverfahrens in Spanien arbeiten?
Dies ist einer der größten Vorteile gegenüber Deutschland. Das spanische System geht davon aus:
- dass Menschen in Schuldensituationen oft nicht sofort arbeitsfähig sind
- dass Zwang zur Arbeit keine bessere wirtschaftliche Zukunft schafft
- dass es viele persönliche Gründe geben kann (Gesundheit, Stress, Neuanfang)
Sie dürfen:
- nicht arbeiten
- Teilzeit arbeiten
- selbständig sein
- pausieren
- studieren oder eine Auszeit nehmen
Wichtig: Sie müssen nur offen gegenüber dem Gericht bleiben und Änderungen melden.
Was ist der SMI?
SMI - Salario Mínimo Interprofesional
ist der Spanische Mindestlohn und ist die Grundlage für:
- Pfändungsfreigrenzen
- Unterhaltsberechnungen
- Sozialleistungen
2025: 1.184 € / Monat
Was passiert, wenn ich plötzlich mehr oder weniger Einkommen habe?
In Spanien wird mit realistischen Lebenssituationen gerechnet. Wenn sich Ihr Einkommen ändert:
- meldet Ihr Anwalt dies dem Gericht
- die Pfändungsberechnung wird angepasst
- es kann auch eine Reduzierung der Pfändung erfolgen
- wichtige Ereignisse (Arbeit verloren, Krankheit, neue Stelle) werden berücksichtigt
Sie werden nicht bestraft, wenn Ihr Einkommen schwankt. Das spanische System ist eines der flexibelsten in Europa.
Was passiert, wenn ich während des Verfahrens arbeitslos werde?
Verlust der Arbeit führt nicht zu Problemen oder Abbrüchen. Es passiert:
- die Pfändung wird reduziert
- in vielen Fällen entfällt sie vollständig
- das Gericht akzeptiert Arbeitslosigkeit als normalen Lebensumstand
- Sie erhalten weiterhin Schutz vor Gläubigern
Das Wichtigste ist, die Veränderung zeitnah mitzuteilen.
6. Auswirkungen in Deutschland & EU-Recht
Wird die Restschuldbefreiung aus Spanien in Deutschland automatisch anerkannt?
Die Anerkennung basiert auf EU-Recht: → EU-Verordnung 2015/848
Das bedeutet:
- die Restschuldbefreiung gilt in ganz Europa
- deutsche Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken
- Pfändungen werden beendet
- Zahlungsaufforderungen werden unwirksam
- Vollstreckungstitel verlieren ihre Wirkung
Der spanische BEPI ist ein vollständig gültiges, verbindliches und europaweit anerkanntes Urteil.
Müssen Schufa und Creditreform meine Einträge löschen?
Das EuGH-Urteil verpflichtet Auskunfteien zur Löschung aller negativen Einträge im Zusammenhang mit:
- Insolvenz
- Mahnbescheiden
- Vollstreckungstiteln
- Kreditkündigungen
- Zahlungsverzug im Zusammenhang mit Insolvenz
Rechtsgrundlage:
- DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung)
- EuGH C-634/21
Mit dem spanischen BEPI kannst du die Löschung aktiv durchsetzen – und musst nicht erst Jahre warten, wie es früher war.
Wie schnell werden negative Schufa-Einträge gelöscht?
Die Schufa hat eine maximale Frist von:
6 Monaten nach der Restschuldbefreiung
In der Praxis geht es häufig schneller, wenn:
- der spanische Gerichtsbescheid beigefügt wird
- alle Titel und Mahnverfahren dokumentiert werden
- der Löschungsantrag sauber formuliert ist
Viele Betroffene sind bereits wenige Wochen nach dem BEPI wieder vollständig „sauber“.
Können deutsche Gläubiger nach der Restschuldbefreiung noch gegen mich vorgehen?
Mit dem BEPI:
- verlieren Gläubiger alle rechtlichen Möglichkeiten
- bestehende Verfahren werden beendet
- Vollstreckungen müssen gestoppt werden
- Inkassoschreiben dürfen nicht mehr versendet werden
- alte Schuldtitel sind nicht mehr gültig
Versucht ein Gläubiger dennoch zu vollstrecken, genügt der Hinweis auf die EU-Verordnung – und das Vorgehen muss sofort eingestellt werden.
Kann ich nach der Spanischen Privatinsolvenz wieder Kredite, Verträge oder Konten bekommen?
Nach der Restschuldbefreiung und Schufa-Löschung sind Sie wirtschaftlich wie „neu gestartet“.
Sie können dann wieder:
- Girokonten eröffnen
- Kreditkarten beantragen
- Mietverträge abschließen
- Handy- & Leasingverträge unterzeichnen
- ein Unternehmen gründen
- Geschäftskonten eröffnen
- Kredite beantragen (nach angemessener Zeit)
Die spanische Entschuldung gibt Ihnen volle wirtschaftliche Handlungsfreiheit zurück.
Weitere informative Seiten
➤ Spanische Privatinsolvenz – Ihr Weg zur Schuldenfreiheit
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➤ Gläubigerschutz – Sofortiger Schutz vor deutscher Vollstreckung
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BEPI-Leitfaden - 15 wesentliche Fragen

Hinweis:
Das vorliegende Dokument ist lediglich ein Leitfaden. Einige Antworten auf die gestellten Fragen müssen nicht nur an den konkreten Fall angepasst werden, sondern stehen auch noch unter dem Vorbehalt der Rechtsprechung und der Auslegung der neuen Vorschriften durch die Gerichte, sodass sie Änderungen oder Überarbeitungen unterliegen können.
Inhaltsverzeichnis
2. In welcher Vermögenslage ist es sinnvoll, das Verfahren zur Inanspruchnahme des BEPI einzuleiten?
3. Wer kann das BEPI in Anspruch nehmen?
5. Welche Formalitäten muss ich erledigen, um das BEPI in Anspruch nehmen zu können?
6. Wann muss ich BEPI beantragen?
7. Welche Fachleute und welche Kosten sind für die Beantragung von BEPI erforderlich?
8. Welche Schulden muss ich begleichen, um BEPI zu erhalten? Welche Schulden werden erlassen?
9. In welchen Fällen muss ein Zahlungsplan vorgelegt werden? Was beinhaltet der Zahlungsplan?
10. Kann ich meine Hauptwohnung behalten? Was ist, wenn die Wohnung mit einer Hypothek belastet ist?
11. Wie wirkt sich der Antrag auf meinen Ehepartner aus? Und auf meine Rente?
12. Werden meine Schulden bei der AEAT, TGSS und anderen öffentlichen Einrichtungen erlassen?
13. Was passiert mit den Bürgen für meine Schulden?
1. Was ist das BEPI?
Die Befreiung von ungedeckten Verbindlichkeiten (BEPI) ist in denArtikeln 486 ff. des TRLC geregelt. Sie besteht in der Möglichkeit, dass ein Schuldner, als natürliche Person oder Unternehmer seine Schulden ganz oder teilweise tilgen kann, als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz in Artikel 1911 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Juristische Personen können den BEPI nicht in Anspruch nehmen.
2. In welcher Vermögenslage ist es sinnvoll, das Verfahren zur Inanspruchnahme des BEPI zu beantragen?
Wenn der Schuldner kein Vermögen hat oder sein Vermögen mit dinglichen Sicherheiten oder allgemeinen Pfändungen belastet ist oder er andernfalls bereit ist, diese zu opfern, und die öffentliche Schuld, die er trägt, qualitativ nicht relevant ist.
3. Wer kann das BEPI in Anspruch nehmen?
Natürliche Personen, die als „gutgläubige” Schuldner angesehen werden können und die Anforderungen der Artikel 487 ff. des TRLC erfüllen:
- Die im Folgeverfahren nicht für schuldig befunden wurden (487.2. 1º).
- Sie darf nicht wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sein (487.2.2º).
- Sie muss einen bestimmten Schwellenwert und eine bestimmte Kategorie von Forderungen erfüllt haben (488).
- Der Schuldner, der die Voraussetzungen für den Zugang zu einer außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung (AEP) erfüllt, muss diese abgeschlossen oder versucht haben, sie abzuschließen. Diese Voraussetzung gilt nicht für Personen, die keinen Zugang zu einer Vereinbarung (AEP) haben.
- Der Schuldner, der die Voraussetzungen für den Zugang zu einer außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung (AEP) erfüllt, diese aber nicht abgeschlossen oder versucht hat, abzuschließen, kann Zugang erhalten, wenn er zusätzlich 25 % der gewöhnlichen Forderung erfüllt.
4. Wie wird das außergerichtliche Zahlungsabkommen (AEP) eingeleitet und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Zugang dazu zu erhalten?
Das AEP ist in Art. 631 ff. des TRLC geregelt. Die AEP wird mit dem Antrag auf Bestellung eines Insolvenzvermittlers durch Einreichung eines standardisierten Antragsformulars gemäß der Verordnung des Justizministeriums vom 17. Dezember 2015, veröffentlicht im BOE Nr. 311 vom 29. Dezember desselben Jahres, verfügbar auf der Website des Justizministeriums,
Die vorzulegenden Unterlagen sind in diesem Formular aufgeführt, wobei die folgenden besonders hervorzuheben sind:
- Strafregisterauszug.
- Meldebescheinigung.
- Familienbuch.
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen.
- Einkommensteuererklärungen der letzten vier Jahre.
- Jahresabschlüsse, sofern zur Erstellung verpflichtet.
- Anmeldung bei der Sozialversicherung für Selbstständige, falls zutreffend.
- Vermögens- und Rechteverzeichnis.
- Gläubigerliste.
- Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben.
- Vertragsverzeichnis.
Der Antrag und die Unterlagen sind, je nachdem, ob der Schuldner Unternehmer ist oder nicht, beim Handelsregister oder der Handelskammer einzureichen, wenn es sich um einen Unternehmer oder Freiberufler handelt, oder beim Notar, wenn es sich um einen Nichtunternehmer handelt.
Die Handelsgerichte von Alicante stellen neben Freiberuflern und Selbstständigen auch diejenigen natürlichen Personen als „Unternehmer” ein, deren Schulden ganz oder zum größten Teil aus einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit stammen.
Voraussetzung für die Beantragung des AEP ist, dass die Gesamtsumme der Schulden fünf Millionen Euro (5.000.000,00 €) nicht übersteigt und dass keine Verbote gemäß Art. 634 des TRLC vorliegen.
Das AEP hat zum Ziel, eine Vereinbarung mit den Gläubigern über die Begleichung der Schulden zu erzielen, im Wesentlichen durch den Vorschlag von Schuldenerlassen und Stundungen. Dies erfordert die Zustimmung dieser Gläubiger in bestimmten Mehrheiten, um dieses Ziel zu erreichen.
5. Welche Schritte muss ich unternehmen, um das BEPI zu erhalten?
Der Weg zum Erhalt des BEPI ist komplex. Wir können zwei Situationen unterscheiden:
A: Wenn der Schuldner die Voraussetzungen für den Zugang zum AEP erfüllt, ist es sehr ratsam, die Ernennung eines Insolvenzvermittlers zu beantragen, damit dieser AEP als abgeschlossen oder versucht gilt. Bei Nichterfüllung muss der Schuldner die Zahlung von 25 % der gewöhnlichen Forderung übernehmen.
Wenn der Schuldner kein Unternehmer ist und keine Einigung erzielt wurde, muss entweder der Schuldner oder der Insolvenzvermittler die Insolvenz vor dem Gericht erster Instanz beantragen, wobei ein Insolvenzverwalter bestellt und direkt die Liquidationsphase eröffnet wird - mit Aussetzung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das Vermögen des Schuldners.
Handelt es sich um einen gewerblichen Schuldner, muss der Insolvenzantrag beim Handelsgericht gestellt werden, und gegebenenfalls könnte ein Vergleichsvorschlag unterbreitet werden, der jedoch, falls er angenommen wird, keinen Anspruch mehr auf den Erhalt des BEPI begründet. Ist der AEP gescheitert, kann der Folgeinsolvenzantrag vom Insolvenzvermittler, vom Schuldner oder von den Gläubigern gestellt werden.
B:
Wenn der Schuldner die Voraussetzungen für den Zugang zum AEP nicht erfüllt, muss er direkt einen Insolvenzantrag stellen, in dem er die Gewährung des Vorteils unter den gleichen Bedingungen beantragen kann wie derjenige, der die Voraussetzungen für den Abschluss der Vereinbarung erfüllt und dies versucht oder abgeschlossen hat. Um den BEPI zu erhalten, muss man also ein AEP-Verfahren und ein anschließendes Insolvenzverfahren durchlaufen, in dem neben der Aussetzung der Vermögensrechte das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet wird, mit Ausnahme der unpfändbaren Vermögenswerte.
6. Wann muss ich den BEPI beantragen?
Der Antrag auf BEPI wird am Ende des Insolvenzverfahrens gestellt, genauer gesagt zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Beendigung des Insolvenzverfahrens durch die Insolvenzverwaltung gestellt wird - entweder weil die Liquidation abgeschlossen ist oder weil Artikel 176 bis LC -471 TRLC- angewendet wird. Es wird in derselben Entscheidung beschlossen, die das Insolvenzverfahren beendet.
7. Welche Fachleute und welche Kosten sind für die Beantragung des BEPI erforderlich?
Die folgenden Fachleute sind an dem Verfahren beteiligt:
- Rechtsanwalt.
- Notar, Handelsregister oder Handelskammer.
- Insolvenzvermittler.
- Insolvenzverwalter.
- Prozessbevollmächtigter, nur im Falle eines unternehmerischen Schuldners.
- Die wichtigsten Kosten sind:
- Notar- oder Registergebühren oder Handelskammergebühren.
- Honorare des Insolvenzvermittlers.
- Honorare des Insolvenzverwalters.
- Anwaltshonorare.*
- Anwaltskosten.*
- Eintragungen, Veröffentlichungen und Bekanntmachungen. (Außer bei Prozesskostenhilfe für den Schuldner.)
Die Honorare der genannten Fachleute richten sich nach der Höhe der aktiven und/oder passiven Masse des Schuldners.
8. Welche Schulden muss ich begleichen, um die BEPI zu erreichen? Welche Schulden werden erlassen?
Der Umfang des Erlasses hängt von der Höhe der Forderungen ab, die während der Insolvenzabwicklung durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners beglichen werden konnten (Artikel 491 TRLC):
- Wenn der Schuldner die Voraussetzungen für den Zugang zur außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung erfüllt und diese abgeschlossen oder versucht hat, abzuschließen, und die Masseforderungen und bevorrechtigten Forderungen beglichen hat, werden die übrigen Schulden erlassen.
- Erfüllt der Schuldner die Voraussetzungen für den Zugang zu einer außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung und hat er diese nicht abgeschlossen oder versucht, sie abzuschließen, muss er die Masseforderungen, die bevorrechtigten Forderungen und 25 % der gewöhnlichen Forderungen befriedigen, um die Befreiung von seinen übrigen Schulden zu erlangen.
- Kann der Schuldner die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung nicht abschließen, weil seine Verbindlichkeiten FÜNF Millionen Euro übersteigen, muss er die Masse- und Vorzugsforderungen begleichen, um die Befreiung von seinen übrigen Schulden zu erlangen.
- Kann der Schuldner die Masseforderungen, die bevorrechtigten Forderungen und gegebenenfalls 25 % der gewöhnlichen Forderungen nicht begleichen, muss er einen Zahlungsplan vorschlagen und sich diesem unterwerfen, um die Befreiung von seinen übrigen Schulden zu erlangen, mit Ausnahme der öffentlichen Forderungen und Unterhaltsforderungen. Wenn die Voraussetzungen für den Zugang zum AEP erfüllt sind, ist es daher ratsam, die Ernennung eines Insolvenzvermittlers zu beantragen, da man andernfalls mit der Nichtbefreiung von 25 % der gewöhnlichen Forderungen bestraft wird.
9. In welchen Fällen muss ein Zahlungsplan vorgelegt werden? Worin besteht der Zahlungsplan?
Das BEPI kann auf zwei Arten erreicht werden: direkt oder aufgeschoben, je nach der Höhe der Forderungen, die aus dem Vermögen des Schuldners im Rahmen des anschließenden Insolvenzverfahrens befriedigt werden können. Die direkte Erlangung würde eintreten, wenn im Insolvenzverfahren alle Forderungen gegen die Masse und die bevorrechtigten Forderungen beglichen würden und wenn der Schuldner die Voraussetzungen für den Zugang zum AEP erfüllen würde. Wurde dies nicht versucht oder abgeschlossen, müssten zusätzlich 25 % der gewöhnlichen Forderung beglichen werden. Die aufgeschobene Begleichung erfolgt, wenn nicht alle diese Forderungen beglichen werden können, sodass der Schuldner einen sogenannten ZAHLUNGSPLAN vorlegen muss. Der Zahlungsplan besteht aus einem Zahlungsentwurf für die nicht befreiten Forderungen, der FÜNF JAHRE nicht überschreiten darf. Es sind keine Abschläge zulässig, und die öffentliche Forderung kann gemäß den spezifischen Rechtsvorschriften aufgeschoben werden.
10. Kann ich meine Hauptwohnung behalten, wenn diese mit einer Hypothek belastet ist?
Auch wenn die Erlangung des BEPI das Ende eines mühsamen Weges ist, der in der Regel die Vorlage des AEP und die Einleitung eines Insolvenzverfahrens erfordert und in dem das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet wird, wird die Wohnung in der Regel nicht erhalten bleiben.
Es gibt allerdings eine Rechtsprechung, die die Möglichkeit der Erhaltung der Wohnung zugelassen hat, die einen Hypothekarkredit garantiert, sofern der Verwertungswert unter dem ausstehenden Betrag liegt und das Darlehen am Laufen ist. In diesen Fällen wäre es möglich, dass der Schuldner nach Erteilung des BEPI weiterhin Eigentümer dieser Wohnung bleibt. In jedem Fall handelt es sich hierbei nicht um ein Kriterium, das als allgemeingültig angesehen werden kann.
11. Wie würde sich der Antrag auf meinen Ehepartner auswirken? Und auf meine Rente?
Je nach ehelichem Güterstand kann er davon betroffen sein. Wenn es sich um einen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung handelt, muss er an dem Verfahren teilnehmen, da sein Vermögen davon betroffen sein kann. Daher wäre es ratsam, die Auflösung und Liquidation der Gütergemeinschaft vom ersten Moment der Bearbeitung an zu beantragen. Im Falle der Gütertrennung ist er nicht betroffen. Die Rente wird wie das Gehalt behandelt und ist daher nur in Höhe des Betrags betroffen, der über dem in der LEC festgesetzt ist.
12. Würde die Forderung gegenüber der AEAT, der TGSS und anderen öffentlichen Einrichtungen erlassen werden?
Grundsätzlich wird die öffentliche Forderung nicht erlassen, obwohl es stimmt, dass sie in der Regel zu 50 % als bevorrechtigte Forderung, zu 50 % als gewöhnliche Forderung und als nachrangige Forderung eingestuft wird, gibt es laut dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 02.07.2019 die Auslegung, dass nach Zahlung des bevorrechtigten Teils der Forderung der Teil, der der gewöhnlichen und nachrangigen Forderung entspricht, erlassen würde. Dieses Kriterium ist im TRLC nicht vorgesehen, und lehnt die Möglichkeit einer Befreiung öffentlicher Kredite in jedem Fall kategorisch ab. Es muss gegebenenfalls durch Entscheidungen bestätigt werden, die in Auslegung der neuen Bestimmungen des TRLC erlassen werden.
13. Was passiert mit den Bürgen meiner Schulden?
Die Haftung von Bürgen oder Garanten ist in Artikel 502 des TRLC geregelt. Der Erhalt des BEPI kommt den Bürgen oder Garanten nicht zugute, die weiterhin gegenüber dem Gläubiger für die gesicherte Forderung haften. Der Bürge, der zahlt, kann kein Rückgriffsrecht gegen den Begünstigten der Befreiung geltend machen. Ist der Bürge seinerseits zahlungsunfähig, kann er sein eigenes BEPI durch das entsprechende Verfahren beantragen
14. Kann ich das BEPI verlieren? Unter welchen Umständen?
Ja, das ist möglich. Die Möglichkeit der Aufhebung des BEPI ist in den Artikeln 492 und 498 des TRLC geregelt. Sie würde auf Antrag eines beliebigen Insolvenzgläubigers beschlossen werden. Es müsste nachgewiesen werden, dass der Begünstigte Vermögenswerte und Rechte verschwiegen hat, den Zahlungsplan nicht eingehalten hat, sein Vermögen durch Erbschaft, Schenkung oder Glücksspiel verbessert hat, wodurch er die gesamte Schuld bezahlen könnte, und dass er einen Grund verursacht hat, der ihn daran gehindert hätte, den BEPI zu beantragen.
15. Kann ich nach Gewährung des BEPI meiner üblichen beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen? Mit welchen Einschränkungen?
Ja, das könnten Sie, sowohl im Falle einer direkten Gewährung des BEPI als auch im Falle einer aufgeschobenen Gewährung (Zahlungsplan). Im ersten Fall, da Sie die gesamte nicht erlassene Schuld beglichen hätten, und im zweiten Fall, da Sie einem Zahlungsplan unterliegen würden, dessen Einhaltung in der Regel von der Ausübung Ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit abhängt.
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