Gläubigerschutz
Gläubigerschutz in
48 Stunden – Ihre Ruhezone vor deutscher Zwangsvollstreckung
Wenn Kontopfändungen, gesperrte Kreditkarten und der Druck durch Gerichtsvollzieher Ihren Alltag bestimmen, entsteht ein Gefühl der Ohnmacht, das kaum auszuhalten ist. Viele unserer Mandanten berichten von massiven Belastungen: wöchentliche Vollstreckungsmaßnahmen, Drohungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, schlaflosen Nächten.
Doch dieser Alptraum muss nicht weitergehen.
Machen Sie den ersten Schritt zur Planung Ihrer Entschuldung.
Mit unserem
Gläubigerschutz in 48 Stunden schaffen Sie sich endlich wieder Luft zum Atmen – sicher, legal und nachhaltig.
Warum unser Gläubigerschutz wirkt – und so schnell
Sobald wir Ihnen in Spanien eine offizielle Meldeadresse zuweisen und Sie sich dort polizeilich anmelden, passiert etwas Entscheidendes:
- Die deutschen Vollstreckungsbehörden verlieren ihr Zwangsvollstreckungsrecht.
- Die Zuständigkeit wechselt vollständig nach Spanien.
- Deutsche Gerichtsvollzieher dürfen nicht mehr gegen Sie vollstrecken.
Für Sie bedeutet das: 48 Stunden bis zur Ruhe – und der erste echte Schritt in Richtung Entschuldung.
Dieser Schritt schafft die dringend notwendige Ruhezone, in der Sie die nächsten Schritte Ihrer Entschuldung – z. B. eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern oder eine formelle Insolvenz – ohne Vollstreckungsdruck planen können.
Wie der genaue Ablauf funktioniert, erfahren Sie unter
Warum Gläubigerschutz aus Spanien?
Spanien bietet – im Gegensatz zu Deutschland – ein deutlich schuldnerfreundlicheres Umfeld, insbesondere in der Phase vor einer formellen Insolvenz.
Mit unserer schnellen und rechtssicheren Umstellung der Zuständigkeit ermöglichen wir Ihnen einen Neustart, der in Deutschland so nicht möglich wäre.
Ab Ihrer Anmeldung gilt:
Spanische Behörden sind zuständig – deutsche Vollstreckung stoppt.
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie im Bereich Insolvenzrecht Spanien
Ihr Schutzschild vor Vollstreckungen: Das ist im Service enthalten
Wir kümmern uns um alle zentralen Schritte, damit Sie sofort wieder planen, leben und durchatmen können:
Was wir für Sie erledigen:
- Anmeldung an Ihrer neuen Adresse in Spanien – inklusive polizeilicher Registrierung
- Schriftliche Mitteilung an alle Vollstreckungsbehörden in Deutschland, dass keine Zuständigkeit mehr besteht
1. Anmeldung in Spanien – sicher & rechtsgültig
Wir melden Sie an Ihrer neuen spanischen Adresse an und stellen sicher, dass alle Anforderungen für den Gläubigerschutz und – wenn gewünscht – die spätere spanische Privatinsolvenz erfüllt sind.
2. Offizielle Mitteilung an deutsche Behörden
Wir informieren alle relevanten Vollstreckungsstellen in Deutschland schriftlich über die Zuständigkeitsänderung – klar, formal korrekt und unwiderlegbar.
3. Sofortige Schutzwirkung
Ab diesem Moment dürfen deutsche Behörden nicht mehr gegen Sie vollstrecken.
Ihre Familie und Ihr Umfeld spüren diese Entlastung sofort.
Für die nächsten Schritte haben Sie jetzt Zeit gewonnen. In einem Fallbespiel zeigen wir, wie wir Sie durch das komplette Verfahren begleiten.
Für wen ist der Gläubigerschutz geeignet?
Der Gläubigerschutz ist ideal für Menschen, die aktuell unter massiven Vollstreckungsmaßnahmen leiden:
- drohende oder laufende Kontopfändungen
- gesperrte Kreditkarten
- Besuch oder Ankündigung durch Gerichtsvollzieher
- Angst vor der eidesstattlichen Versicherung
- Zahlungsunfähigkeit ohne geordnetes Entschuldungsverfahren
Er schafft die dringend benötigte Ruhephase, um Ihre Entschuldung strategisch und ohne Druck zu planen – auf Wunsch inklusive anschließender spanischer Privatinsolvenz oder einer Einigung mit Gläubigern.
Ablauf des Gläubigerschutzes im Detail
1. Sofortiger Gläubigerschutz
Wir kümmern uns um die Anmeldung bei allen relevanten Behörden, damit Sie von Beginn an rechtlich geschützt sind. Ein deutscher Gerichtsvollzieher wird Sie nicht mehr besuchen, da er dann nicht mehr für Sie zuständig ist.
2 . N.I.E Nummer
Erhalten Sie Ihre Steuernummer für ausländische Investoren und Residenten in Spanien.
3. Bereitstellung eines Wohnsitzes
Wir stellen Ihnen für 6 Monate einen Wohnsitz bereit, falls noch kein Wohnsitz in Spanien vorhanden.
4. Empadronamiento:
Registrierung des Wohnsitzes beim spanischen "Einwohnermeldeamt".
5. Bank- und Kreditkarte:
Profitieren Sie von einem banktechnischen Zugang in Spanien, um Ihre Finanzen problemlos zu managen und die deutsche Pfändung zu umgehen.
6. Residencia:
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, damit Sie in Spanien rechtlich abgesichert sind. Sparen Sie Geld und Zeit!
Mit unserem Angebot sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch tausende Euros!
Denn Sie müssen Ihren physischen Wohnsitz in Spanien erst dann nachweisen, wenn Sie definitiv in das Insolvenzverfahren einsteigen.
Schützen Sie sich und Ihre Familie – jetzt den ersten Schritt machen
Sie müssen diese Situation nicht länger ertragen.
Der Weg in die Ruhe beginnt schneller, als viele glauben:
In nur 48 Stunden sind Sie geschützt.
Senden Sie uns eine kurze Nachricht – wir übernehmen den Rest.
Zur direkten Beratung gelangen Sie hier:
Kontakt / Ersteinschätzung
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Nützliche weiterführende Informationen
➤ Spanische Privatinsolvenz – Ihr Weg zur Schuldenfreiheit
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