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Wenn Schulden verjähren: Was Sie über gesetzliche Fristen wissen sollten

Finanzielle Verbindlichkeiten können belastend sein, besonders wenn der Weg zur Rückzahlung unklar scheint. Viele Menschen fragen sich dann, ob nicht irgendwann eine gesetzliche Verjährungsfrist greift. Doch wie funktioniert das eigentlich genau – und kann man wirklich darauf hoffen, dass Schulden einfach "verschwinden"?

Die Grundregel: Drei Jahre bis zur Verjährung

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für die meisten Alltagsforderungen eine reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren vor Hopkins LawFinanztip. Dies betrifft beispielsweise Mietschulden, unbezahlte Rechnungen aus Kaufverträgen, Gehaltsforderungen oder Kosten für Handwerkerleistungen.

Doch Vorsicht: Die Frist beginnt nicht am Tag der Fälligkeit, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist Schuldenanalyse-kostenlosSteinbock & Partner. Ein praktisches Beispiel macht dies deutlicher: Wer seine Miete für Juli 2024 nicht bezahlt hat, dessen Schuld verjährt nicht im Juli 2027, sondern erst am 1. Januar 2028. Der Stichtag ist stets der 31. Dezember des Entstehungsjahres.

Hinzu kommt eine weitere Bedingung: Der Gläubiger muss von seinem Anspruch gewusst haben oder zumindest davon hätte wissen können. Ist dies nicht der Fall, verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist entsprechend – allerdings gibt es hierfür gesetzliche Höchstfristen, damit Ansprüche nicht unbegrenzt lange bestehen bleiben können. Vielleicht interessiert Sie dazu auch der Artikel zur Restschuldbefreiung


Nicht alle Schulden sind gleich

Das Gesetz kennt unterschiedliche Verjährungsfristen, je nachdem, um welche Art von Forderung es sich handelt:

Kürzere Fristen:

  • Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen und Handwerkerleistungen verjähren bereits nach zwei Jahren Finanztip
  • Bestimmte Mietansprüche können sogar nur sechs Monate Frist haben

Längere Fristen:

  • Steuerschulden verjähren regulär nach fünf Jahren, bei Steuerhinterziehung nach zehn Jahren Schuldenanalyse-kostenlos
  • Rechte an Grundstücken unterliegen einer zehnjährigen Verjährungsfrist
  • Titulierte Forderungen – also solche, die durch Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid bestätigt wurden – verjähren erst nach 30 Jahren Creditreform


Verjährung ist nicht gleich Erlöschen

Ein häufiges Missverständnis: Selbst wenn eine Schuld verjährt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie verschwindet. Die Forderung besteht rechtlich weiterhin, aber der Gläubiger kann sie nicht mehr gerichtlich durchsetzen Finanztip.

Als Schuldner müssen Sie aktiv werden: Wenn ein Gläubiger trotz Verjährung weiterhin Zahlung fordert, sollten Sie ihm schriftlich mitteilen, dass die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Reagieren Sie nicht, riskieren Sie negative Einträge bei der Schufa oder im schlimmsten Fall sogar ein Gerichtsurteil, das dem Gläubiger recht gibt – obwohl die Forderung eigentlich verjährt ist.


Wie Gläubiger die Uhr zurückdrehen können

Gläubiger sind der Verjährung nicht wehrlos ausgeliefert. Durch einen gerichtlichen Mahnbescheid können sie die Verjährung hemmen Creditreform. Dies stoppt den Fristlauf vorübergehend. Wichtig zu wissen: Eine einfache Mahnung per Brief – ob vom Gläubiger selbst oder von einem Inkassounternehmen – reicht dafür nicht aus. Nur gerichtliche Schritte haben diese Wirkung.

Noch wirksamer ist die Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids oder Gerichtsurteils. Dadurch wird aus der ursprünglichen Forderung eine titulierte Forderung, die dann nicht mehr nach drei, sondern erst nach 30 Jahren verjährt.


Ein Wort zum Schluss

Die Verjährung von Schulden ist eine komplexe rechtliche Materie. Sie sollte nicht als Strategie zur Schuldenfreiheit verstanden werden, denn Gläubiger haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Ansprüche zu sichern. Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, findet meist bessere Lösungen in einem offenen Gespräch mit Gläubigern oder einer professionellen Schuldnerberatung. Viele Städte und gemeinnützige Organisationen bieten kostenlose Beratung an.

Finanzielle Probleme sind keine Schande – sie sind eine Herausforderung, die sich mit der richtigen Unterstützung bewältigen lässt.

Quellen:


Spanien öffnet Türen: Legalisierungsprogramm für eine halbe Million Menschen

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat die spanische Regierung Ende Januar 2026 ein Dekret verabschiedet, das rund einer halben Million Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus den Weg zur Legalisierung ebnet NZZEuronews. Die Maßnahme steht in deutlichem Kontrast zur zunehmend restriktiven Migrationspolitik vieler westlicher Länder.

Ein pragmatischer Ansatz zur Integration

Das Programm richtet sich an alle Menschen, die nachweisen können, dass sie vor dem 31. Dezember 2025 mindestens fünf Monate in Spanien gelebt haben und keine Vorstrafen besitzen Nachrichten.atGMX News. Die Betroffenen können zwischen April und Juni eine einjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, die zugleich eine Arbeitserlaubnis einschließt. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu erhalten.

Migrationsministerin Elma Saiz betonte bei der Vorstellung des Dekrets, dass Spanien damit ein Migrationsmodell stärke, das auf Menschenrechten basiere Migazin. Die Regierung sieht in der Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Ministerpräsident Pedro Sánchez verwies darauf, dass Spanien in den vergangenen sieben Jahren zwei Millionen Migranten aufgenommen und gleichzeitig die Arbeitslosigkeit um 40 Prozent gesenkt habe GMX News.


Wirtschaftliche Notwendigkeit und gesellschaftliche Realität

Die Entscheidung fußt auf handfesten wirtschaftlichen Überlegungen. Spanien steht wie viele europäische Länder vor den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung und eines zunehmenden Arbeitskräftemangels. Durch die Legalisierung können Menschen, die bereits im Land leben und oft im Schatten arbeiten, offiziell in den Arbeitsmarkt integriert werden – ein Gewinn sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft.

Die katholische Kirche begrüßte die Initiative als wichtigen Beitrag zur Menschenwürde NZZ. Erzbischof Luis Argüello betonte, dass viele der Betroffenen bereits aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – sie arbeiten, ihre Kinder besuchen Schulen, sie nutzen das Gesundheitssystem.


Tradition mit neuem Impuls

Massenlegalisierungen haben in Spanien eine lange Tradition – dies ist bereits die siebte derartige Maßnahme seit dem Übergang zur Demokratie NZZjunge Welt. Sowohl konservative als auch sozialistische Regierungen haben in der Vergangenheit ähnliche Programme durchgeführt, zuletzt im Jahr 2005.

Die aktuelle Initiative wurde per Dekret umgesetzt, nachdem eine entsprechende Gesetzesinitiative im Parlament keine Mehrheit gefunden hatte. Während konservative und rechte Parteien vor Belastungen für Sozialsysteme warnen, sehen Befürworter in der Maßnahme einen pragmatischen Weg, bereits vorhandene gesellschaftliche Realitäten anzuerkennen und positiv zu gestalten.


Zahlen und Perspektiven

Aktuell leben in Spanien rund 9,8 Millionen im Ausland geborene Menschen – knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung Migazin. Die größten Gruppen stammen aus Marokko, Kolumbien, Venezuela, Rumänien und Ecuador. Diese Vielfalt prägt längst den Alltag in spanischen Städten und Regionen.

Mit diesem Schritt zeigt Spanien, dass Integration und wirtschaftliche Prosperität Hand in Hand gehen können. Es ist ein Ansatz, der Menschen nicht als Problem, sondern als Teil der Lösung versteht – und der auf Menschenrechte, Würde und gesellschaftlichen Zusammenhalt setzt.

Quellen:


Deutschland: 6 Jahre oder 3 Jahre Restschuldbefreiung? Die Fakten – und eine noch schnellere Alternative

Die Gerüchte sind falsch – und es gibt sogar eine bessere Option!

Die Verunsicherung: Was stimmt nun wirklich?

Vielleicht steckst du gerade in einer schwierigen finanziellen Situation und hast von den beunruhigenden Gerüchten gehört: Ab dem 1. Juli 2025 soll die Restschuldbefreiung in Deutschland angeblich wieder sechs Jahre statt drei Jahre dauern. Viele Menschen sind verunsichert, manche überlegen sogar, ihre Insolvenz überstürzt noch vor diesem angeblichen Stichtag zu beantragen.

Hier kommen gleich zwei gute Nachrichten für dich:

  1. Die Gerüchte sind falsch! Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren bleibt in Deutschland dauerhaft bestehen.
  2. Es geht sogar noch schneller! Innerhalb der EU gibt es eine legale Möglichkeit, bereits nach 12 Monaten schuldenfrei zu werden – in Spanien.

Lass uns gemeinsam beide Themen klären: Was gilt wirklich in Deutschland, und welche Alternative steht dir offen?


Die deutsche Rechtslage: 3 Jahre bleiben – das ist Fakt

Woher stammen die Gerüchte?

Die Verunsicherung hat einen nachvollziehbaren Grund in der Entstehungsgeschichte des deutschen Gesetzes:

Der ursprüngliche Regierungsentwurf von 2020 sah tatsächlich eine Befristung bis zum 30. Juni 2025 vor. Die Bundesregierung plante damals:

  • Die 3-Jahres-Regelung sollte zunächst nur temporär gelten
  • Bis zum 30. Juni 2024 sollte ein Evaluierungsbericht erstellt werden
  • Auf Basis dessen sollte über eine „Entfristung" entschieden werden
  • Falls keine Entscheidung käme, würde automatisch wieder das alte Recht mit 6 Jahren gelten

Die entscheidende Änderung: Im Dezember 2020 strich der Bundestag diese Befristung! Der Rechtsausschuss beschloss auf Empfehlung von Experten, die zeitliche Begrenzung komplett zu entfernen. Am 17. Dezember 2020 verabschiedete der Bundestag das Gesetz ohne Befristung.

Das Problem: Viele Internetquellen aus 2020 wurden nie aktualisiert und beschreiben noch den alten Entwurf. So verbreiten sich die falschen Informationen über Foren, Social Media und teilweise sogar über Schuldnerberatungsstellen, die auf veraltete Quellen zurückgreifen.


Was gilt heute in Deutschland wirklich?

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt in Deutschland eine verkürzte Restschuldbefreiung von drei Jahren. Diese Regelung ist:

  • Unbefristet – Es gibt keine versteckte Ablaufklausel
  • Gesetzlich verankert – In der Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben
  • Für alle gültig – Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer
  • Auch 2025, 2026 und darüber hinaus – keine zeitliche Begrenzung

Du musst dafür keine Mindestquote erfüllen und keine Verfahrenskosten bezahlen – nur redliches Verhalten ist erforderlich (Arbeitspflicht, pfändbares Einkommen abtreten, keine neuen unangemessenen Schulden).

Fazit zur deutschen Rechtslage: Die 3-Jahres-Regelung bleibt. Du kannst dich darauf verlassen.


Die bessere Alternative: 12 Monate Restschuldbefreiung in Spanien

Jetzt kommt die wirklich gute Nachricht: Drei Jahre sind in Deutschland das Minimum – aber es geht deutlich schneller!

Die spanische Privatinsolvenz: Schuldenfrei in nur 12 Monaten

Spanien bietet innerhalb der EU eine der schnellsten Möglichkeiten zur Restschuldbefreiung. Das spanische Insolvenzrecht („Ley de Segunda Oportunidad" – Gesetz der zweiten Chance) ermöglicht es redlichen Schuldnern, bereits nach 12 Monaten komplett schuldenfrei zu werden.

Das ist völlig legal und EU-konform! Als EU-Bürger hast du das Recht, deine Insolvenz in jedem EU-Land durchzuführen, wenn du dort deinen Lebensmittelpunkt nachweisen kannst.

Vergleich: Deutschland vs. Spanien

Das bedeutet konkret:

  • In Deutschland: 3 Jahre Wohlverhaltensphase + mindestens 1 Jahr bis zur SCHUFA-Löschung = mindestens 4 Jahre bis zum echten Neustart
  • In Spanien: 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung + sofortiger Neustart ohne deutschen SCHUFA-Eintrag

Für wen ist die spanische Option geeignet?

Die spanische Privatinsolvenz ist besonders interessant für dich, wenn:

✅ Du schnellstmöglich schuldenfrei werden möchtest
✅ Du
mobil und flexibel bist oder remote arbeiten kannst
✅ Du bereit bist, vorübergehend deinen Lebensmittelpunkt nach Spanien zu verlegen
✅ Du die
2 Jahre Zeitersparnis nutzen möchtest, um früher neu zu starten
✅ Du
ohne deutschen SCHUFA-Eintrag schneller wieder Kredite oder Wohnungen bekommen willst

Wichtig: Du musst nicht dauerhaft in Spanien bleiben! Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts ist für die Dauer des Verfahrens erforderlich. Nach der Restschuldbefreiung kannst du wieder nach Deutschland zurückkehren – schuldenfrei und mit nur 12 Monaten statt 3 Jahren hinter dir.


Wie funktioniert die spanische Privatinsolvenz?

Die Voraussetzungen:

  • Nachweis eines Lebensmittelpunkts in Spanien (Wohnsitz, Anmeldung)
  • Redliches Schuldnerverhalten
  • Nachweis, dass du dich um Schuldenregulierung bemüht hast

Der Ablauf:

  1. Vorbereitung in Deutschland: Zusammenstellung aller Unterlagen, Gläubigerliste
  2. Verlagerung nach Spanien: Anmeldung, Einrichtung des Lebensmittelpunkts
  3. Antragstellung: Einreichung beim zuständigen spanischen Gericht
  4. Verfahren: Prüfung durch das Gericht, ggf. Anhörungen
  5. Restschuldbefreiung: Nach 12 Monaten bei redlichem Verhalten
  6. Neustart: Rückkehr nach Deutschland – schuldenfrei!

Die Zeitlinie:

  • Vorbereitung: 1-2 Monate
  • Spanischer Wohnsitz: ca. 12-15 Monate
  • Gesamt: Etwa 14-17 Monate bis zur Schuldenfreiheit (inkl. Vorbereitung)

Verglichen mit 3 Jahren in Deutschland sparst du fast 2 Jahre deines Lebens!


Was kostet die spanische Privatinsolvenz?

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Anwaltskosten in Spanien
  • Kosten für Wohnung/Lebenshaltung in Spanien (günstiger als Deutschland!)
  • Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Gerichtskosten

Viele spezialisierte Anbieter bieten Komplettbetreuung an, die dir den gesamten Prozess abnimmt – von der Vorbereitung über die Wohnungssuche bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. (z.B. www.spanische -privatinsolvenz.de)

Rechne es durch: Selbst wenn die Gesamtkosten höher sind als in Deutschland, gewinnst du fast 2 Jahre Lebenszeit. In diesen 2 Jahren kannst du bereits wieder voll arbeiten, Vermögen aufbauen und ohne Schuldenbelastung leben!


Die EU-Freizügigkeit macht's möglich

Du fragst dich vielleicht: Ist das überhaupt legal? Ja, absolut!

Die EU-Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO) regelt klar, dass EU-Bürger ihr Insolvenzverfahren in dem EU-Land durchführen können, in dem sie ihren „Center of Main Interest" (COMI) – also ihren Lebensmittelpunkt – haben.

Das bedeutet:

  • Du musst nicht für immer auswandern
  • Du kannst nach dem Verfahren zurückkehren
  • Die Restschuldbefreiung wird EU-weit anerkannt
  • Deutsche Gläubiger müssen die spanische Entscheidung akzeptieren

Tausende Deutsche haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Es ist ein etablierter, rechtssicherer Prozess.


Spanien vs. Deutschland: Welcher Weg ist der richtige für dich?

Wähle Deutschland (3 Jahre), wenn:

  • Du nicht mobil bist (z.B. wegen Familie, Kinder in der Schule, Pflege von Angehörigen)
  • Du einen festen Arbeitsplatz in Deutschland hast, den du nicht aufgeben kannst
  • Du Spanien und die Sprache als zu große Herausforderung siehst
  • Dir die 3 Jahre Wartezeit akzeptabel erscheinen
  • Du keine Mittel für die Verlagerung aufbringen kannst oder willst

Vorteil: Du bleibst in deinem gewohnten Umfeld, keine Veränderungen nötig

Nachteil: 3 Jahre Wohlverhaltensphase + mindestens 1 Jahr SCHUFA-Eintrag = 4+ Jahre bis zum echten Neustart


Wähle Spanien (12 Monate), wenn:

  • Du schnellstmöglich wieder einen Neuanfang willst
  • Du mobil und flexibel bist oder remote arbeiten kannst
  • Du die 2 Jahre Zeitersparnis als wertvoll erachtest
  • Du bereit bist, vorübergehend deinen Lebensmittelpunkt zu verlagern
  • Du ohne deutschen SCHUFA-Eintrag bessere Chancen auf Wohnungen/Kredite haben willst
  • Du die Sonne Spaniens als Bonus mitnimmst 😊

Vorteil: 12 Monate statt 3 Jahre – du gewinnst fast 2 Jahre Lebenszeit zurück!

Nachteil: Erfordert Planung, Flexibilität und vorübergehende Verlagerung


Praktische Schritte: So gehst du vor

Wenn du dich für Deutschland entscheidest (3 Jahre):

  1. Wende dich an eine Schuldnerberatungsstelle (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale)
  2. Versuche einen außergerichtlichen Schuldenvergleich
  3. Stelle nach 6 Monaten den Insolvenzantrag
  4. Durchlaufe die 3-jährige Wohlverhaltensphase
  5. Erhalte die Restschuldbefreiung

Dauer: 3 Jahre + Vorbereitungszeit


Wenn du dich für Spanien entscheidest (12 Monate):

  1. Informiere dich gründlich über spezialisierte Anbieter für spanische Privatinsolvenz
  2. Lass dich beraten – seriöse Anbieter bieten kostenlose Erstberatungen
  3. Bereite dich vor: Unterlagen sammeln, Gläubigerliste erstellen
  4. Verlagerung organisieren: Wohnung in Spanien, Anmeldung, ggf. Sprachkurs
  5. Antrag stellen (wird meist vom Anbieter übernommen)
  6. 12 Monate Verfahren durchlaufen
  7. Restschuldbefreiung erhalten und zurückkehren – schuldenfrei!

Dauer: 12-15 Monate + 1-2 Monate Vorbereitung = ca. 14-17 Monate gesamt


Wichtige Fragen zur spanischen Option:

"Muss ich Spanisch sprechen?"

Nein, nicht zwingend. Spezialisierte Anbieter bieten deutschsprachige Betreuung und übernehmen die Kommunikation mit spanischen Behörden und Gerichten. Grundkenntnisse sind hilfreich, aber kein Muss.

"Was ist mit meiner Familie?"

Je nach Situation kannst du alleine nach Spanien gehen oder die Familie mitnehmen. Viele nutzen die Zeit auch als „Sabbatical" und genießen das Jahr am Meer. Deine Familie muss nicht zwingend mit umziehen, aber der Lebensmittelpunkt muss nachweisbar in Spanien liegen.

"Kann ich in Spanien arbeiten?"

Ja! Als EU-Bürger hast du Freizügigkeit. Du kannst in Spanien arbeiten, remote arbeiten oder – falls keine Arbeit möglich ist – das Jahr zur Neuorientierung nutzen. Viele arbeiten remote für deutsche Arbeitgeber weiter.

"Wird die Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt?"

Ja, absolut! Die EU-Verordnung verpflichtet alle EU-Länder zur gegenseitigen Anerkennung von Insolvenzverfahren. Deutsche Gläubiger müssen die spanische Restschuldbefreiung akzeptieren.

"Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag?"

Bei einem spanischen Verfahren erfolgt kein deutscher SCHUFA-Eintrag der laufenden Insolvenz. Bestehende Einträge (Mahnbescheide etc.) bleiben zunächst, werden aber nach der Restschuldbefreiung auf Antrag gelöscht.

"Ist das nicht Flucht vor Gläubigern?"

Nein! Es ist eine legale Nutzung der EU-Freizügigkeit. Die EU hat bewusst diese Möglichkeit geschaffen, damit überschuldete Menschen den für sie besten Weg zur Entschuldung wählen können. Alle Gläubiger werden ordnungsgemäß informiert und können am Verfahren teilnehmen.


Die Entscheidung liegt bei dir

Beide Wege sind legal, sicher und führen zur Schuldenfreiheit:

🇩🇪 Deutschland: 3 Jahre, gewohntes Umfeld, etabliertes Verfahren
🇪🇸
Spanien: 12 Monate, Zeitersparnis, schneller Neustart

Die Frage ist: Wie wertvoll sind dir 2 Jahre deines Lebens?

2 Jahre, in denen du bereits wieder:

  • Ohne Schuldenbelastung leben kannst
  • Vermögen aufbauen kannst
  • Kredite bekommen kannst
  • Leichter Wohnungen findest
  • Beruflich vorwärts kommen kannst
  • Wieder voll am Leben teilnehmen kannst


Ein Rechenbeispiel:

Deutschland (3 Jahre):

  • 3 Jahre Wohlverhaltensphase
  • 1+ Jahre SCHUFA-Eintrag danach
  • = Mindestens 4 Jahre eingeschränktes Leben

Spanien (12 Monate):

  • 12 Monate Verfahren
  • Danach sofort voller Neustart
  • = Nach ca. 14-17 Monaten (inkl. Vorbereitung) komplett frei

Zeitgewinn: Fast 2,5 Jahre!

Was könntest du in 2,5 Jahren alles erreichen? Eine neue Karriere starten? Ein Unternehmen gründen? Eine Familie gründen? Ein Eigenheim ansparen?


Wo findest du weitere Informationen?

Zur deutschen Rechtslage:

Offizielle Quellen:

Kostenlose Schuldnerberatung:

  • Caritas
  • Diakonie
  • Verbraucherzentrale
  • Kommunale Schuldnerberatungsstellen


Zur spanischen Privatinsolvenz:

Spezialisierte Anbieter für spanische Privatinsolvenz bieten:

  • Kostenlose Erstberatung
  • Prüfung deines Einzelfalls
  • Komplettbetreuung von A bis Z
  • Deutschsprachige Begleitung
  • Organisation von Wohnung, Anmeldung etc.
  • Rechtliche Vertretung in Spanien
  • Nachbetreuung

Recherchiere sorgfältig und wähle einen erfahrenen, seriösen Anbieter mit:

  • Nachweisbaren Erfolgen
  • Transparenten Kosten
  • Guten Bewertungen
  • Deutschsprachiger Betreuung
  • Langjähriger Erfahrung


Fazit: Entwarnung für Deutschland – und eine noch bessere Option

Die Kernbotschaften für dich:

In Deutschland bleiben es 3 Jahre – die Gerüchte über eine Verlängerung sind falsch
Keine Panik, kein Zeitdruck – wenn du in Deutschland bleiben willst, hast du 3 Jahre Sicherheit
Aber: Es geht noch schneller! – In Spanien nur 12 Monate statt 3 Jahre
Völlig legal und EU-konform – Tausende haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten
Fast 2 Jahre Zeitgewinn – für einen schnelleren Neustart und mehr Lebensqualität


Ein Wort zum Schluss

Eine Insolvenz ist nie angenehm – aber sie ist auch kein Weltuntergang. Sie ist ein gesetzlich geregelter Weg, um Menschen in schwierigen Situationen einen echten Neuanfang zu ermöglichen.

In Deutschland hast du 3 Jahre Zeit – das ist in Ordnung, wenn es für dich passt.

In Spanien hast du 12 Monate – das ist eine attraktive Alternative, wenn du mobil und flexibel bist.

Beide Wege sind legitim. Die Frage ist nur: Welcher Weg passt besser zu dir und deinen Lebensumständen?

Lass dich nicht von Gerüchten verunsichern. Lass dich nicht unter Druck setzen. Informiere dich bei vertrauenswürdigen Quellen, wäge beide Optionen ab und triff dann die richtige Entscheidung für deine individuelle Situation.

Du bist nicht allein – und es gibt nicht nur einen Weg nach vorne, sondern sogar zwei gute Optionen!

Die Zeit, die du in eine fundierte Entscheidung investierst, ist gut investiert. Denn am Ende geht es um deine Zukunft, deine Lebensqualität und deinen Neuanfang.


Wir wünschen dir viel Kraft, Zuversicht und die richtige Entscheidung für deinen persönlichen Weg aus den Schulden!


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich bitte an eine Schuldnerberatung, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder spezialisierte Anbieter für spanische Privatinsolvenz. (z.b. https://spanische-privatinsolvenz.de/insolvenzrecht-spanien#Fallbeispielwiewirsiebegleiten)

Stand: Januar 2026
Alle Angaben ohne Gewähr, aber mit Sorgfalt recherchiert


Bleib informiert, bleib zuversichtlich – und wähle den Weg, der am besten zu dir passt!



Hilfen für Selbstständige auf den Balearen 2025

Im Laufe der Jahre haben sich die Beihilfen für Selbstständige auf den Balearen erheblich weiterentwickelt, mit dem Ziel, die Selbstständigkeit auf dem gesamten Archipel weiter zu fördern. Für das Jahr 2025 hat die balearische Regierung eine Reihe von Subventionen aufgelegt, die sich sowohl an neue Unternehmer als auch an etablierte Arbeitnehmer richten.

In diesem aktualisierten Leitfaden erfahren Sie mehr über die wichtigsten Beihilfen für Selbstständige auf den Balearen, die Sie beantragen können, wenn Sie auf den Inseln wohnen und Ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, konsolidieren oder ausbauen möchten.


Arten von Fördermitteln für Selbstständige auf den Balearen im Jahr 2025

Die Fördermittel für Selbstständige auf den Balearen umfassen verschiedene Programme, die auf die Lösung konkreter Bedürfnisse wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit oder Zugang zu Beschäftigung ausgerichtet sind. Diese Initiativen sind entscheidend für die Förderung des lokalen Unternehmertums und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Unternehmen.

Zu den wichtigsten Beihilfen für Selbstständige auf den Balearen im Jahr 2025 gehören: Innovation und Digitalisierung, strategisches und finanzielles Management, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung sowie Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Jedes dieser Programme bietet unterschiedliche Bedingungen und Beträge, die an die Merkmale des Unternehmens angepasst sind.


Beihilfen für die Konsolidierung und das Wachstum von Selbstständigen

Fördermittel für etablierte Selbstständige

Dieses Programm zur Förderung von Selbstständigen auf den Balearen richtet sich an Personen, die seit mindestens drei Jahren einer kontinuierlichen Tätigkeit nachgehen. Sein Ziel ist es, die Konsolidierung bereits bestehender Unternehmen durch Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro pro Antragsteller zu fördern. Es umfasst Unterstützung in Schlüsselbereichen wie digitale Transformation, Entwicklung von Unternehmensstrategien, Nachhaltigkeit oder Investitionen in Verbesserungen.


Beihilfen für neue Selbstständige und Unternehmer

Beihilfen mit Null-Beitrag für neue Selbstständige

Eine der am meisten erwarteten Beihilfen für Selbstständige auf den Balearen ist die sogenannte „Cuota Cero” (Null-Beitrag). Dieses Programm richtet sich an Personen, die zum ersten Mal ein Unternehmen gründen und Unterstützung benötigen, um die ersten Jahre ihrer Tätigkeit zu bewältigen.

In den ersten zwei Jahren wird eine Beihilfe von bis zu 80 € monatlich gewährt, die maximal 960 € pro Jahr beträgt. Im dritten Jahr beträgt die Beihilfe 50 % des monatlichen Beitrags, mit einer Obergrenze von 175 € pro Monat. Um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, muss man auf den Balearen gemeldet sein, die Tätigkeit auf den Inseln ausüben und diese mindestens 12 Monate lang ausüben.

Beihilfen für Selbstständige mit mehreren Tätigkeiten (doppelte Null-Beiträge)

Eine weitere Form der Beihilfen für Selbstständige auf den Balearen richtet sich an diejenigen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einer abhängigen Beschäftigung verbinden. Diese Zuschüsse bieten eine finanzielle Entlastung bei der Zahlung der Beiträge und fördern die nachhaltige Entwicklung beider Tätigkeiten.


Spezifische Beihilfen für Branchen auf den Balearen

Subventionen für Selbstständige im lokalen Handel

Die Regierung fördert Kampagnen wie „Bons Illes Balears 2025”, die Teil der Beihilfen für Selbstständige auf den Balearen sind, die sich dem lokalen Handel widmen. Diese Initiative bietet den Bürgern Konsumgutscheine, die nur in lokalen Geschäften eingelöst werden können.

Darüber hinaus sind direkte Beihilfen für Modernisierung, Barrierefreiheit und Erneuerung von Infrastrukturen in Höhe von bis zu 9.000 € und einem förderfähigen Mindestbetrag von 2.000 € enthalten.

Beihilfen für die Einstellung von qualifizierten Jugendlichen

Diese neuen Beihilfen sollen Selbstständige und kleine Unternehmen dazu anregen, junge Menschen mit Hochschulabschluss einzustellen. Das Programm umfasst Zuschüsse zur Deckung eines Teils des Gehalts während der ersten Monate der Beschäftigung.

Beihilfen für Selbstständige im Tourismussektor

Ein weiterer strategischer Schwerpunkt der Beihilfen und Zuschüsse ist der Tourismus, der ein wichtiger Motor für die Wirtschaft der Inseln ist. Durch Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte soll das Tourismusmodell modernisiert und neue Geschäftsmodelle gefördert werden.


Tipps für die Beantragung von Fördermitteln für Selbstständige auf den Balearen

1. Sammeln sie die richtigen Unterlagen

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Förderkriterien erfüllen, und halten Sie Ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten ein.

2. Halten sie die Beantragungsfristen ein

Jede Ausschreibung hat einen bestimmten Zeitplan. Auf den offiziellen Portalen wie PIEIB oder iempren.es können Sie sich informieren, wann Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen müssen.

3. Lassen sie sich von einem professionellen Berater unterstützen

Die Hilfe einer auf Beihilfen für Selbstständige auf den Balearen spezialisierten Agentur kann den Ausschlag geben. So vermeiden Sie nicht nur Fehler, sondern erhöhen auch Ihre Chancen auf eine Bewilligung.

4. Wählen sie die geeignetsten Fördermittel

Erstellen Sie eine Liste aller verfügbaren Fördermittel und analysieren Sie, welche am besten zu Ihren Geschäftszielen, Ihrem Umsatz und Ihrer Branche passen.


Quelle: GESTORÍA TOMÁS

Gestoría Tomás: Experten für Fördermittel für Selbstständige auf den Balearen

Bei Gestoría Tomás, einer Verwaltungsagentur in Palma de Mallorca, begleiten wir Sie bei jedem Schritt, um Zugang zu Fördermitteln für Selbstständige auf den Balearen zu erhalten. Von der Ermittlung der geeigneten Fördermittel bis zur vollständigen Abwicklung kümmert sich unser spezialisiertes Team um alles, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Wenn der Traum vom digitalen Nomaden platzt: Warum immer mehr Content Creator und Remote-Worker Privatinsolvenz anmelden

Leben von überall, arbeiten mit Laptop und WLAN, Freiheit statt Nine-to-Five – für viele verkörpert der Lifestyle von Influencern, Bloggern und digitalen Nomaden das ultimative Ziel moderner Selbstverwirklichung. Doch hinter perfekt kuratierten Instagram-Feeds und erfolgreichen YouTube-Kanälen zeigt sich zunehmend eine Realität, über die kaum jemand spricht: wachsende Verschuldung und der Gang in die Privatinsolvenz.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

2024 wurden in Deutschland knapp 100.000 Privatinsolvenzen verzeichnet – ein Anstieg von 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr CRIF. Gescheiterte Selbstständigkeit zählt dabei zu den sechs Hauptursachen für finanzielle Notlagen bpb. Was viele überrascht: Die mittlere Schuldenhöhe liegt bei etwa 16.500 Euro CRIF – keine astronomischen Summen, aber genug, um den finanziellen Kollaps herbeizuführen.

Besonders betroffen sind junge Selbstständige im digitalen Bereich, die auf projektbasiertes Einkommen setzen. Von außen sieht alles nach Erfolg aus, doch die Realität dahinter kann anders aussehen.


Unsichere Einnahmen statt stabiler Monatsumsätze

Viele Content Creator und ortsunabhängige Selbstständige arbeiten ohne festes Sicherheitsnetz. Kooperationen, Werbedeals, Affiliate-Einnahmen oder Plattformvergütungen schwanken stark – und können von einem Monat auf den anderen komplett wegbrechen. Algorithmus-Änderungen, gesperrte Accounts oder der Wegfall eines Hauptkunden führen nicht selten zu abrupten Einnahmeausfällen.

Das Tückische: Laufende Kosten bleiben bestehen. Mieten in Metropolen oder beliebten Nomaden-Hotspots, Equipment, Versicherungen, Reisekosten und Steuern summieren sich schnell. Rücklagen? Werden in der Wachstumsphase häufig vernachlässigt – mit fatalen Folgen.


Wenn der Lifestyle zum finanziellen Risiko wird

Ein weiterer kritischer Faktor ist der Druck, nach außen erfolgreich zu wirken. Hochwertige Technik, stylische Unterkünfte, Reisen und Events werden oft über Kredite oder Ratenmodelle finanziert – in der Hoffnung, dass zukünftige Einnahmen diese Ausgaben decken. Bleibt der erwartete Durchbruch aus, entsteht schnell eine Schuldenspirale.

Die US-Influencerin Lissette Calveiro häufte durch den Versuch, mit anderen erfolgreichen Influencern mitzuhalten, Schulden von etwa 8.000 Euro an Business InsiderbigFM. Auch der deutsche YouTuber Apored musste 2022 Insolvenz anmelden – Steuerprobleme und der Druck, seinen luxuriösen Lebensstil aufrechtzuerhalten, führten letztendlich zum finanziellen Zusammenbruch.


Die internationale Dimension verschärft das Problem

Besonders problematisch wird es für digital Nomaden, die international unterwegs sind: Arbeiten mit Konten in mehreren Ländern, unklare steuerliche Pflichten und Sozialabgaben in verschiedenen Jurisdiktionen. Nachforderungen vom Finanzamt treffen dann oft unerwartet und mit voller Wucht – ein Szenario, das viele unterschätzen.


Insolvenz ist kein persönliches Scheitern

Privatinsolvenz gilt in der digitalen Szene noch immer als Makel. Dabei ist sie rechtlich gesehen ein Instrument für einen wirtschaftlichen Neustart. In vielen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Spanien – existieren moderne Insolvenzverfahren, die Selbstständigen und Freiberuflern realistische zweite Chancen eröffnen. 

Gerade Spanien ist als beliebtes Ziel für digitale Nomaden relevant: Wer dort seinen Lebensmittelpunkt hat oder längere Zeit verbringt, kann von spezifischen Regelungen profitieren.

Mehr Informationen dazu unter https://spanische-privatinsolvenz.de/DEBTS-X

Der Trend zeigt: Immer mehr Betroffene sprechen offen darüber, dass finanzielle Probleme auch in kreativen, digitalen Berufen Realität sind. Insolvenz wird zunehmend als strukturelles Risiko eines flexiblen, projektbasierten Arbeitens verstanden – nicht als persönliches Versagen.


Was wirklich fehlt: finanzielle Bildung und ehrliche Gespräche

Was fehlt, ist eine ehrlichere Auseinandersetzung mit Geld, Risiko und Absicherung im digitalen Berufsleben. Themen wie:

  • Realistische Budgetplanung mit Puffer für schlechte Monate
  • Diversifizierung von Einkommensströmen
  • Rücklagenbildung (mindestens drei Monate Lebenshaltungskosten)
  • Steuerliche Beratung bei internationaler Tätigkeit
  • Rechtzeitige professionelle Schuldnerberatung bei ersten Warnsignalen

Finanzielle Bildung, realistische Planung und rechtzeitige Beratung könnten viele Insolvenzen verhindern – oder zumindest geordnete Wege aus der Überschuldung ermöglichen.


Der Traum bleibt möglich – mit solidem Fundament

Der Traum vom ortsunabhängigen Arbeiten bleibt attraktiv und ist für viele absolut realisierbar. Doch er braucht ein solides Fundament: transparente Finanzplanung, Diversifikation, realistische Erwartungen und die Bereitschaft, auch über schwierige Zeiten zu sprechen.

Denn wahre Freiheit entsteht nicht durch Likes, Reichweite oder den perfekten Instagram-Feed, sondern durch finanzielle Stabilität, rechtliche Sicherheit und ein Business-Modell, das auch Durststrecken übersteht.


Hinweis: Dieser Artikel dient der Einordnung eines aktuellen gesellschaftlichen Trends und ersetzt keine individuelle rechtliche oder finanzielle Beratung. Bei finanziellen Schwierigkeiten empfiehlt sich der frühzeitige Kontakt zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.


Tabu-Thema Insolvenz:

Warum es Zeit ist, über Schulden zu sprechen

Es gibt Themen, über die spricht man nicht. Zumindest nicht beim Geschäftsessen, nicht im Freundeskreis, und schon gar nicht auf Instagram. Insolvenz gehörte lange zu diesen Themen – irgendwo zwischen persönlichem Versagen und sozialem Abstieg eingeordnet. Doch ist das heute noch zeitgemäß? In einer Welt, in der wir über Mental Health, Burnout und gescheiterte Beziehungen offen reden, bleibt ausgerechnet die finanzielle Schieflage oft ein gut gehütetes Geheimnis.



Die Realität hinter der Fassade

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Insolvenzen betreffen längst nicht mehr nur die "anderen". In Deutschland, Österreich und der Schweiz sehen sich derzeit Tausende Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Gründe sind vielfältig – gestiegene Energiekosten, Lieferkettenprobleme, veränderte Konsumgewohnheiten nach Corona, oder einfach eine Geschäftsidee, die nicht aufgegangen ist.

Auch die vermeintlich Erfolgreichen bleiben nicht verschont: Der Influencer, der in Equipment und Lifestyle investiert hat, aber dessen Reichweite plötzlich einbricht. Die Unternehmerin, die mutig expandiert hat und dann von der Krise ausgebremst wurde. Der Freiberufler, dessen größter Kunde überraschend abgesprungen ist. Und ja, auch der gut verdienende Professional, der einen Lebensstil finanziert hat, der sich am Ende als nicht tragbar erwies.


Von der Scham zur Lösungsorientierung

Interessanterweise beobachten wir gerade einen Wandel: Was früher mit Scham und Schweigen behandelt wurde, wird zunehmend enttabuisiert. Unternehmer sprechen offener über ihre Fehlschläge – "Fail Forward" heißt das im Start-up-Jargon. Podcasts und Interviews widmen sich dem Scheitern als Lernchance. Und in den sozialen Medien teilen Menschen ihre finanziellen Comebacks. Dieser Perspektivwechsel ist nicht nur gesund, sondern auch realistisch. Denn mal ehrlich: In einer Wirtschaftslage, die selbst etablierte Unternehmen ins Wanken bringt, ist eine Schuldenkrise kein persönliches Versagen, sondern oft einfach Pech, schlechtes Timing oder eine Verkettung unglücklicher Umstände.


Wenn der Druck unerträglich wird

Doch so wichtig die Enttabuisierung auch ist – die reale Belastung durch Schulden bleibt konkret und oft existenzbedrohend. Kontosperrungen, eingezogene Kreditkarten, der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Viele Betroffene befinden sich in einem Zustand permanenter Anspannung, in dem klares Denken und vorausschauende Planung kaum noch möglich sind.

Genau hier wird deutlich, wie wichtig schnelle, wirksame Lösungen sind. Denn bevor man überhaupt über eine langfristige Entschuldung nachdenken kann, braucht es erst einmal eine Atempause – einen geschützten Raum, in dem man wieder handlungsfähig wird.


Der deutsche Weg – und seine Grenzen

Das deutsche Insolvenzrecht hat durchaus seine Berechtigung. Es bietet Struktur, Rechtssicherheit und einen geregelten Weg aus der Schuldenfalle. Der Haken? Die Zeit. Selbst bei optimalen Bedingungen dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland mindestens drei Jahre – oft aber deutlich länger, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Drei Jahre, in denen man finanziell stark eingeschränkt ist. Drei Jahre, in denen jede Geschäftsidee, jeder Neuanfang erschwert wird. Drei Jahre, die sich wie eine Ewigkeit anfühlen können, wenn man eigentlich nach vorne schauen möchte.


Die spanische Alternative: 12 Monate bis zur Entschuldung

Hier kommt die spanische Insolvenz ins Spiel – eine legale, EU-konforme Möglichkeit, die für viele eine echte Alternative darstellt. Das spanische Insolvenzverfahren (konkursierend über die "Ley de Segunda Oportunidad" – das Gesetz der zweiten Chance) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschuldung innerhalb von nur 12 Monaten.

Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es aber nicht. Spanien hat sein Insolvenzrecht bewusst darauf ausgerichtet, Menschen eine schnelle Rückkehr in ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen. Die Idee dahinter: Wer schneller wieder auf die Beine kommt, kann auch schneller wieder zur Wirtschaft beitragen.


Ein besonderer Vorteil: Durch die Anmeldung einer Meldeadresse in Spanien wechselt die Zuständigkeit für Vollstreckungsmaßnahmen. Deutsche Behörden sind dann nicht mehr befugt, Zwangsvollstreckungen durchzuführen. Das schafft die so dringend benötigte Ruhezone, in der man ohne permanenten Druck die nächsten Schritte planen kann – oft innerhalb von nur 48 Stunden.



Natürlich ist auch dieses Verfahren an Bedingungen geknüpft und funktioniert nicht in jedem Einzelfall. Es erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation, eine fundierte Beratung und die Bereitschaft, sich auf ein Verfahren im EU-Ausland einzulassen. Doch für viele ist genau dieser Weg die Chance auf einen echten Neustart – nicht in drei oder mehr Jahren, sondern in überschaubarer Zeit.


Zeit für einen neuen Umgang mit Schulden

Vielleicht ist es genau das, was wir in der aktuellen wirtschaftlichen Situation brauchen: einen offeneren, pragmatischeren Umgang mit finanziellen Krisen. Einen Umgang, der nicht von Scham und Schweigen geprägt ist, sondern von der Suche nach Lösungen. Der anerkennt, dass Schulden entstehen können – und dass es Wege gibt, sie wieder loszuwerden.

Die Frage ist nicht, ob man über Insolvenz sprechen sollte. Die Frage ist: Wie lange will man warten, bis man sich Hilfe holt?


Sie stecken in einer finanziellen Schieflage und suchen nach einem Ausweg? Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch schauen, ob die spanische Insolvenz für Ihre Situation der richtige Weg sein könnte. Manchmal braucht es nur den ersten Schritt – und jemanden, der zuhört, ohne zu urteilen:

www.spanische-privatinsolvenz.de



Insolvenzverfahren nehmen auf den Balearen mit einem Anstieg von 325,9 % sprunghaft zu

Die Region führt mit 345 insolventen Schuldnern den jährlichen Anstieg in ganz Spanien an

Redaktion | Mallorca, 12. Mai 2025 | 15:28 Uhr

Die Zahl der insolventen Schuldner auf den Balearen lag im ersten Quartal 2025 bei 345, was einem Anstieg von 325,9 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres und einem Anstieg von 5,5 % gegenüber dem Vorquartal entspricht, wie aus der „Statistik der Insolvenzverfahren” der Registrarenkammer hervorgeht.



Damit sind die Balearen die Region mit dem höchsten jährlichen Anstieg in den ersten drei Monaten des Jahres, gefolgt von Navarra und Kastilien (152,7 % bzw. 130,7 %).

Von den insgesamt auf den Inseln registrierten Verfahren waren 340 freiwillig, drei notwendig und zwei aufeinanderfolgend. Nach Art des Verfahrens machen Insolvenzverfahren ohne Masse 87,5 % aller Insolvenzverfahren (302) aus, während ordentliche Verfahren 12,2 % der Gesamtzahl (42) ausmachen. Darüber hinaus wurde ein Sonderverfahren eröffnet.


Auf nationaler Ebene belief sich die Zahl der insolventen Schuldner im ersten Quartal 2025 auf 15.384, was einem Anstieg von 87,6 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres und einem Anstieg von 15,1 % gegenüber dem Vorquartal entspricht.

Von den 15.384 im ersten Quartal eingeleiteten Verfahren betreffen 1.666 juristische Personen (10,8 % der Gesamtzahl) und 13.718 auf natürliche Personen (89,2 % der Gesamtzahl), von denen 1.686 einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit nachgingen (10,9 % der Gesamtzahl bzw. 12,3 % der Gesamtzahl der natürlichen Personen).


Nach Rechtsform sind 92,7 % der insolventen Unternehmen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (1.545 Unternehmen).

Gemessen am Umsatz befinden sich 48,3 % der insolventen Unternehmen im niedrigsten Umsatzbereich (bis zu 250.000 Euro), und nur 3,2 % überschreiten 5 Millionen Euro pro Jahr.


Was die Art des Insolvenzverfahrens betrifft, so waren 15.340 Verfahren freiwillig, was einem Anstieg von 15,2 % gegenüber dem vierten Quartal 2024 entspricht. Die aufeinanderfolgenden Insolvenzverfahren gingen hingegen um 25 % zurück, mit nur 3 registrierten Fällen, und die notwendigen Insolvenzverfahren gingen um 8,9 % zurück, mit 41 Fällen.



Nach Art des Verfahrens sind die Insolvenzverfahren ohne Masse um 15,1 % gestiegen und machen 83,8 % aller Insolvenzverfahren aus, während die ordentlichen Verfahren um 15,6 % zugenommen haben und nur 13,4 % der Gesamtzahl ausmachen. Darüber hinaus wurden 437 Einleitungen von Sonderverfahren für Kleinstunternehmen registriert, was einem Anstieg von 11,5 % gegenüber dem Vorquartal entspricht.


Spanische Krankenversicherung -Leistungen wie in Deutschland

Qualitätsversorgung im Sistema Nacional de Salud – schon ab 80 Euro monatlich

Wer nach Spanien auswandert oder dort einen längeren Aufenthalt plant, steht früher oder später vor der Frage: Wie sichere ich mich im Krankheitsfall ab? Die gute Nachricht: Das spanische Gesundheitssystem bietet eine hochwertige medizinische Versorgung – und ist für viele Personengruppen zugänglicher als gedacht.

Besonders interessant: Bereits für 99,00 Euro im Monat können sich Freiberufler, Rentner, Residenten sowie Zweitwohnungsbesitzer und -mieter im Sistema Nacional de Salud (SNS) krankenversichern – ohne Einschränkungen bezüglich Alter oder Vorerkrankungen.


In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die spanische Krankenversicherung, wie sie sich im Vergleich zum deutschen System schlägt und welche Möglichkeiten Ihnen als Auswanderer oder Resident zur Verfügung stehen.


Das spanische Gesundheitssystem im Überblick

Das Sistema Nacional de Salud (SNS) ist das öffentliche Gesundheitssystem Spaniens und basiert auf ähnlichen Grundprinzipien wie das deutsche System. Seit der Verabschiedung des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes (Ley General de Sanidad) im Jahr 1986 garantiert die spanische Verfassung allen Bürgern den Zugang zu medizinischer Versorgung.


Die Grundpfeiler des SNS

Das spanische Gesundheitssystem zeichnet sich durch mehrere zentrale Merkmale aus:

  • Universalität: Mehr als 96 Prozent der spanischen Bevölkerung haben Anspruch auf SNS-Versorgung
  • Öffentliche Finanzierung: Das System wird hauptsächlich durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge finanziert
  • Dezentralisierung: Die 17 autonomen Regionen verwalten ihre Gesundheitsdienste eigenständig, was eine bessere Anpassung an lokale Bedürfnisse ermöglicht
  • Gleichberechtigter Zugang: Die Leistungen stehen allen Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen zur Verfügung


Strukturierte Versorgungsebenen

Wie in Deutschland ist auch das spanische Gesundheitssystem in verschiedene Versorgungsebenen gegliedert:


  • Primärversorgung (Atención Primaria) Die erste Anlaufstelle sind die Gesundheitszentren (Centros de Salud), die flächendeckend verteilt sind. Hier werden Routineuntersuchungen, Präventionsmaßnahmen und die Behandlung häufiger Erkrankungen durchgeführt. Laut spanischem Gesundheitsgesetz soll jeder Bürger innerhalb von 15 Minuten von seinem Wohnort ein Gesundheitszentrum erreichen können.
  • Fachärztliche Versorgung (Atención Especializada) Für komplexere Behandlungen werden Patienten an Fachärzte in spezialisierten Zentren oder Krankenhäuser überwiesen. Spanien verfügt über rund 800 öffentliche Krankenhäuser, die etwa 80 Prozent der stationären Versorgung abdecken.
  • Sozialmedizinische Versorgung (Atención Sociosanitaria) Für chronisch kranke Patienten oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt es spezialisierte Programme, die medizinische und soziale Dienste kombinieren.


Vergleich: Spanisches vs. deutsches Gesundheitssystem

Beide Systeme haben ihre Stärken, unterscheiden sich aber in einigen wichtigen Punkten:

Gemeinsamkeiten

  • Beide basieren auf dem Solidarprinzip und garantieren universellen Zugang
  • Beide bieten eine umfassende medizinische Grundversorgung
  • Beide Systeme sind dezentral organisiert (Autonome Regionen in Spanien, Bundesländer in Deutschland)
  • In beiden Ländern existiert ein paralleles privates Versicherungssystem

Unterschiede

  • Finanzierung Während das deutsche System hauptsächlich über einkommensabhängige Versicherungsbeiträge finanziert wird, speist sich das spanische SNS vorwiegend aus allgemeinen Steuermitteln. In Spanien zahlen Arbeitnehmer geringere direkte Beiträge, dafür übernehmen Arbeitgeber einen größeren Anteil.
  • Kassenwahlfreiheit In Deutschland können Versicherte zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen. In Spanien gibt es diese Wahlfreiheit nicht – die Seguridad Social (Sozialversicherung) verwaltet das System zentral.
  • Medikamentenzuzahlung In beiden Ländern gibt es Zuzahlungen für Medikamente. In Spanien variiert die Höhe je nach Erwerbsstatus und Alter – Rentner zahlen beispielsweise einen geringeren Anteil als Berufstätige.
  • Zahnärztliche Versorgung Ein wichtiger Unterschied: Während in Deutschland zumindest Grundleistungen der Zahnbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind zahnärztliche Behandlungen im spanischen SNS weitgehend ausgeschlossen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.


Was leistet die spanische Krankenversicherung?

Der Leistungskatalog des SNS ist in drei Kategorien unterteilt:

1. Basisleistungen (Cartera Común Básica)

Diese werden vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert und umfassen:

  • Hausärztliche Versorgung und Kinderheilkunde
  • Fachärztliche Behandlungen in allen medizinischen Bereichen
  • Krankenhausaufenthalte (stationär und ambulant)
  • Notfallversorgung rund um die Uhr
  • Diagnostische Untersuchungen und Labortests
  • Chirurgische Eingriffe
  • Geburtshilfe und Schwangerschaftsvorsorge
  • Krebsvorsorge und -behandlung
  • Psychologische Grundversorgung
  • Rehabilitation und Physiotherapie

2. Ergänzende Leistungen (Cartera Común Suplementaria)

Diese unterliegen einer Kostenbeteiligung des Versicherten:

  • Verschreibungspflichtige Medikamente (mit Zuzahlung je nach Einkommen und Status)
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Diätetische Spezialprodukte für medizinische Zwecke
  • Nicht-dringender Krankentransport

3. Zusatzleistungen (Servicios Accesorios)

Hierfür ist eine vollständige oder teilweise Eigenfinanzierung erforderlich:

  • Routinemäßige zahnärztliche Behandlungen
  • Augenärztliche Versorgung (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Bestimmte alternative Therapien

Die autonomen Regionen können darüber hinaus eigene ergänzende Gesundheitsleistungen anbieten, sodass der Umfang je nach Wohnort leicht variieren kann.


Das 80-Euro-Angebot: Zugang zum SNS für alle

Das besondere Highlight: Für einen monatlichen Beitrag von nur 99,00 Euro können sich bestimmte Personengruppen in das spanische Gesundheitssystem eingliedern – und zwar mit denselben Leistungen, die auch spanische Staatsbürger erhalten.


Wer kann das Angebot nutzen?

Das Angebot richtet sich an:

  • Freiberufler und Selbstständige ohne Sozialversicherungspflicht
  • Rentner, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen
  • Residenten ohne Erwerbstätigkeit
  • Zweitwohnungsbesitzer und -mieter, die sich regelmäßig in Spanien aufhalten

Das Besondere: Keine Ausschlüsse

Anders als bei vielen privaten Versicherungen gibt es bei diesem Angebot keine Einschränkungen bezüglich Alter oder Vorerkrankungen. Das bedeutet:

  • Auch Personen über 65 oder 70 Jahren können teilnehmen
  • Vorerkrankungen führen nicht zum Ausschluss
  • Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Keine Wartezeiten für bereits bestehende Erkrankungen

Dies ist besonders wertvoll für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten hätten, eine private Krankenversicherung abzuschließen.


Was ist enthalten?

Mit dem 80-Euro-Beitrag erhalten Sie vollständigen Zugang zum SNS, einschließlich:

  • Alle Basisleistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung
  • Hausarztbesuche ohne Zusatzkosten
  • Fachärztliche Behandlungen nach Überweisung
  • Stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Notfallversorgung
  • Diagnostik und medizinische Tests
  • Operationen und medizinische Eingriffe
  • Medikamentenverschreibungen (gegen Zuzahlung)


Voraussetzungen für den SNS-Zugang

Um sich im spanischen Gesundheitssystem zu versichern, benötigen Sie:

  1. Residencia: Eine Anmeldebescheinigung als Resident in Spanien (grüne Residencia-Karte)
  2. Empadronamiento: Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt
  3. NIE-Nummer: Die spanische Steueridentifikationsnummer
  4. Nachweis fehlenden Versicherungsschutzes: Bestätigung Ihrer deutschen Krankenkasse, dass eine Wiederaufnahme nicht möglich ist (falls zutreffend)

Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre spanische Gesundheitskarte (Tarjeta Sanitaria), mit der Sie alle Leistungen des SNS in Anspruch nehmen können.


Qualität der medizinischen Versorgung

Die spanische Gesundheitsversorgung genießt einen ausgezeichneten Ruf. Einige Fakten:

  • Spanien hat die höchste Lebenserwartung in der EU
  • Das Land verfügt über moderne medizinische Ausrüstung und hochqualifizierte Fachkräfte
  • Die Bürger bewerten die Krankenhausversorgung mit durchschnittlich 7,2 von 10 Punkten
  • Mehr als drei Viertel der Spanier schätzen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut ein

Herausforderungen gibt es allerdings bei den Wartezeiten für nicht dringende fachärztliche Termine oder elektive Operationen – ähnlich wie in anderen europäischen Ländern mit öffentlichen Gesundheitssystemen.


Digitale Gesundheitsdienste

Spanien investiert kontinuierlich in die Digitalisierung des Gesundheitswesens:

  • Digitale Krankenakte (Historia Clínica Digital): Ihre medizinischen Daten sind zentral gespeichert und für behandelnde Ärzte zugänglich
  • Elektronisches Rezept (Receta Electrónica): Verschreibungen werden digital übermittelt und können in jeder Apotheke eingelöst werden
  • Interoperable Gesundheitskarte: Die Tarjeta Sanitaria wird zunehmend im gesamten SNS-Netzwerk kompatibel

Diese digitalen Dienste verbessern die Effizienz und Koordination der Behandlung erheblich.


Private Zusatzversicherung: Sinnvolle Ergänzung?

Obwohl das SNS eine solide Grundversorgung bietet, entscheiden sich viele Residenten für eine private Zusatzversicherung. Die Gründe:

  • Kürzere Wartezeiten für Facharzttermine und Operationen
  • Freie Arztwahl ohne Überweisungen
  • Zahnärztliche Versorgung und augenärztliche Leistungen
  • Zugang zu Privatkliniken mit zusätzlichem Komfort
  • Deutschsprachige Ärzte in touristischen Regionen

Private Krankenversicherungen in Spanien sind oft deutlich günstiger als in Deutschland und können flexibel auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten werden.


Für EU-Bürger: Das S1-Formular

Deutsche Rentner, die nach Spanien ziehen, können alternativ das S1-Formular (früher E121) bei ihrer deutschen Krankenversicherung beantragen. Mit diesem Formular:

  • Bleiben Sie über Ihre deutsche Krankenkasse versichert
  • Erhalten Zugang zum spanischen Gesundheitssystem
  • Die Kosten werden zwischen den Gesundheitssystemen abgerechnet
  • Sie können weiterhin medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen

Dies ist besonders für Rentner interessant, die regelmäßig zwischen Deutschland und Spanien pendeln.


Notfallversorgung für Touristen

Für kürzere Aufenthalte gilt: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer deutschen Versicherungskarte berechtigt Sie zu Notfallbehandlungen im spanischen öffentlichen Gesundheitssystem. Beachten Sie jedoch:

  • Die EHIC deckt nur notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts ab
  • Private Ärzte und Kliniken rechnen nicht mit der EHIC ab
  • Rücktransporte nach Deutschland sind nicht enthalten

Für längere Aufenthalte oder umfassenden Schutz empfiehlt sich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung.


Medikamente und Apotheken

Das Apothekensystem in Spanien funktioniert ähnlich wie in Deutschland:

  • Verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie mit einem Rezept in jeder Apotheke (Farmacia)
  • Zuzahlungen variieren: Berufstätige zahlen ca. 40-50%, Rentner 10%, chronisch Kranke oft weniger
  • Rezeptfreie Medikamente sind in Spanien oft günstiger als in Deutschland
  • Viele Antibiotika sind in Spanien rezeptfrei erhältlich (Stand der aktuellen Gesetzgebung)

Die grünen Kreuze der Apotheken sind weithin sichtbar, und die Dichte des Apothekennetzes ist hoch.


Fazit: Hochwertige Versorgung zu fairem Preis

Das spanische Gesundheitssystem bietet eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, die in vielen Bereichen mit dem deutschen System vergleichbar ist. Das besondere 99-Euro-Angebot für Freiberufler, Rentner, Residenten und Zweitwohnungsbesitzer macht den Zugang zum Sistema Nacional de Salud erschwinglich und unkompliziert – ohne Ausschlüsse aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen.


Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

✓ Umfassende medizinische Grundversorgung ✓ Freier Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern ✓ Keine Altersbeschränkung ✓ Vorerkrankungen werden nicht ausgeschlossen ✓ Faire monatliche Beiträge ab 99 Euro ✓ Notfallversorgung rund um die Uhr ✓ Moderne medizinische Ausstattung


Zu beachten:

✗ Zahnärztliche Behandlungen meist nicht enthalten ✗ Wartezeiten für nicht dringende Behandlungen möglich ✗ Begrenzte Arztwahl im öffentlichen System

Für viele Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagern oder dort einen Zweitwohnsitz haben, ist die Eingliederung ins SNS eine sichere und wirtschaftlich attraktive Lösung. Kombiniert mit einer privaten Zusatzversicherung für spezielle Bedürfnisse, sind Sie in Spanien optimal für alle gesundheitlichen Eventualitäten abgesichert.

Unser Rat: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten und holen Sie sich gegebenenfalls Beratung von Experten ein, die mit beiden Systemen vertraut sind. So stellen Sie sicher, dass Sie die für Ihre individuelle Situation beste Lösung finden.


Hinweis:  Die in diesem Artikel genannten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand (Dezember 2024) und können sich ändern. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder spezialisierte Berater.


Knapp 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland

Knapp 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland:

Anstieg um 6,6 Prozent - stärkster Anstieg in der ältesten Altersgruppe

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 99.991 Privatinsolvenzen verzeichnet, was einem Anstieg von 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht (2023: 93.768). Dies sind die zentralen Ergebnisse aus dem aktuellen "Schuldenbarometer 2024" des Informationsdienstleisters CRIF.

Nach einem Rückgang um 2,5 Prozent im Jahr 2023 sind die Privatinsolvenzen von Verbrauchern und ehemaligen Selbstständigen im Jahr 2024 damit wieder angestiegen. 

„Das Jahr 2024 war für die deutsche Wirtschaft und für die Verbraucher von Herausforderungen geprägt. Vor allem die stark gestiegenen Energiepreise und höhere Lebensmittelpreise haben in der Summe zu höheren Lebenshaltungskosten geführt. Die finanzielle Situation vieler Privatpersonen in Deutschland bleibt durch die stetig steigenden Kosten angespannt“, kommentiert CRIF Deutschland Geschäftsführer Dr. Frank Schlein die aktuellen Zahlen. 

In der Folge werden die Menschen in Deutschland weniger Geld in der Tasche haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann möglicherweise in eine Privatinsolvenz.

„Aufgrund der anhaltenden Kostensteigerungen ist in diesem Jahr mit über 100.000 Privatinsolvenzen in Deutschland zu rechnen. Insbesondere Personen, die bereits zuvor am Existenzminimum lebten, sind von den Auswirkungen betroffen. Für finanz- und einkommensschwache Haushalte wird sich die finanzielle Situation voraussichtlich weiter verschärfen. Erfreulicherweise zeigt sich jedoch, dass viele Bundesbürger aufgrund von wirtschaftlicher Unsicherheit oder Zukunftsängsten eine hohe Sparmotivation aufweisen. Andernfalls wäre die Zahl der privaten Insolvenzen noch höher", so Dr. Schlein. 

In den letzten zehn Jahren gab es knapp 934.000 Privatinsolvenzen in Deutschland. Die privaten Insolvenzen hatten im Jahr 2010 nach der Finanzkrise einen Höchststand von mehr als 139.000 Fällen erreicht.
Personen, die eine Privatinsolvenz anmelden, müssen dabei keinesfalls hoch verschuldet sein. Ein Großteil der Betroffenen hat in der Gesamtsumme Schulden von knapp unter 10.000 €. Die mittlere Schuldenhöhe liegt derzeit bei circa 16.500 €.

Grundsätzlich gibt es sechs Hauptursachen, die die Betroffenen in eine finanziell prekäre Lage führen und damit eine Privatinsolvenz auslösen können. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein nicht zum Einkommen passendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. 

Privatinsolvenzen nach Bundesländern: Am meisten private Insolvenzen in Bremen, Niedersachsen und Hamburg.

Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Zahl der Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner in Deutschland bei 119. Die nördlichen Bundesländer verzeichneten im Vergleich zu den südlichen Bundesländern eine höhere Zahl an privaten Insolvenzen. Bremen lag mit 210 Insolvenzfällen je 100.000 Einwohner an der Spitze, gefolgt von Hamburg mit 179 und Niedersachsen mit 159 Insolvenzfällen (je 100.000 Einwohner).
Deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen zudem die Länder Schleswig-Holstein (150) und Mecklenburg-Vorpommern sowie Nordrhein-Westfalen (je 136). Am wenigsten Privatinsolvenzen verzeichneten Bayern (79 Fälle je 100.000 Einwohner), Thüringen (90) und Baden-Württemberg (92). Absolut gesehen stehen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (24.654), Niedersachsen (12.970) und Bayern (10.592) an der Spitze der Insolvenzstatistik.

Prozentuale Veränderungen: Stärkster Anstieg in Nordrhein-Westfalen

Die stärkste Veränderung bei den Privatinsolvenzen verzeichnete Nordrhein-Westfalen mit einem Anstieg von 14,6 Prozent, gefolgt von Hamburg (plus 11,3 Prozent) und Bremen (plus 10,8 Prozent).
Weniger Privatinsolvenzen gab es in Sachsen (minus 7,9 Prozent), im Saarland (minus 7,2 Prozent), in Thüringen (minus 3,4 Prozent), in Mecklenburg-Vorpommern (minus 0,9 Prozent) und in Brandenburg (minus 0,2 Prozent).

Privatinsolvenzen nach Alter: Stärkster Anstieg in der Altersgruppe 61 Jahre und älter

Im Jahr 2024 haben insgesamt 15.574 Personen, die 61 Jahre und älter sind, Privatinsolvenz angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Anstieg um 10,1 Prozent und damit der stärkste Anstieg im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen.

„Immer mehr Senioren sind von Altersarmut betroffen. Bei vielen Betroffenen reichen Einkommen oder Rente nicht mehr aus – in der Folge müssen sie eine Privatinsolvenz anmelden. Die weiterhin hohen Kosten und steigende Mieten werden die Situation verschärfen ", sagt Dr. Frank Schlein.


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Abogacía Española, Consejo General, September 21 2020

Die Hochschule Alicante setzt sich dafür ein, das Verfahren der zweiten Chance angesichts der zunehmenden Insolvenz von Familien und Selbstständigen bekannt zu machen

El Colegio de la Abogacía de Alicante veröffentlicht über die Abteilung für Insolvenzrecht einen Kurzleitfaden mit den Schlüsseln zum Gerichtsverfahren und wird in den ICALI-Büros und verschiedenen Institutionen verteilt.

El Colegio de la Abogacía de Alicante (ICALI) hat heute Morgen über seine Abteilung für auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte einen Kurzleitfaden vorgestellt, der die Schlüssel zum Regime der zweiten Chance enthält, einem Gerichtsverfahren, das Privatpersonen und Selbstständigen zur Verfügung steht und ihnen die Tilgung ihrer Schulden ermöglicht.


Mithilfe von 15 wesentlichen Fragen zum sogenannten Vorteil der Befreiung von unbefriedigten Verbindlichkeiten (BEPI) möchte ICALI den Bürgern diese Möglichkeit näherbringen, und zwar zu einer Zeit, in der aufgrund der durch Covid-19 ausgelösten Krise mit einem Anstieg der Insolvenzen zu rechnen ist. Der "Schnellstartanleitung für die zweite Chance (BEPI)„Es wird in der Zentrale des Colleges sowie in verschiedenen Institutionen erhältlich sein.


Den Vorsitz der Veranstaltung führte der Dekan des ICALI, Fernando Candela Martinez, begleitet vom Präsidenten der Sektion Insolvenzrecht und dem 5. Stellvertreter des Verwaltungsrats des Kollegiums, Luis Fernando Alonso Saura, und Rechtsanwalt und Mitglied der Fachgruppe Insolvenzrecht, Juan Antonio Sanchez Cantos.


Saura erklärte, dass dieser Kurzleitfaden in einer Zeit unerlässlich sei, in der „die während der Pandemie ergriffenen Maßnahmen die wirtschaftliche Situation vieler Menschen verändert oder verschlechtert haben, für die eine Konsultation des BEPI von Nutzen sein könnte.“ „Darüber hinaus fällt die Entwicklung dieses Kurzleitfadens mit dem Inkrafttreten des konsolidierten Textes des Konkursgesetzes (TRLC) am 1. September zusammen.


Obwohl es keine Änderung des Regimes darstellt, ist dies unserer Ansicht nach ein Grund, an die Existenz dieser Institution zu erinnern, da das BEPI, obwohl es 2015 in die nationale Gesetzgebung aufgenommen wurde, bisher nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat, wie in anderen Ländern mit einer längeren Tradition“, fügte er hinzu.



Das BEPI, wie es von der ICALI-Sektion für Insolvenzrecht beschrieben wird, kann für Personen, die vor einer Insolvenz stehen, eine – wenn nicht sogar die einzige – Alternative sein, da es den Erlass nichtöffentlicher Schulden bedeuten kann. Daher ist es für Juristen wichtig, diejenigen Fälle herauszufiltern, in denen eine Inanspruchnahme der Leistung ratsam ist bzw. nicht.


Prognoseanwendungen

Obwohl es keine Prognose zur Zahl der BEPI-berechtigten Personen in Alicante gibt, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine beträchtliche Zahl handeln wird. Im August wurden bei jedem Handelsgericht in Folge etwa sechs Insolvenzverfahren eingeleitet, was die notwendige Vorstufe für den Zugang zum BEPI darstellt. „Angesichts der Tatsache, dass die Zuständigkeit für die Verhandlung aufeinanderfolgender Insolvenzverfahren in vielen Fällen bei den Gerichten erster Instanz liegt, kann das Ausmaß der Anträge sehr groß sein“, betonte Alonso.


Neuigkeiten aus der Gesetzgebung

Wie Saura in der Präsentation anmerkte, wird diese Kurzanleitung zeitgleich mit dem Inkrafttreten des TRLC verteilt. „Technisch gesehen sollte ein konsolidierter Text das Gesetz nicht ändern, daher behält das TRLC im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie das aufgehobene Konkursgesetz bei, obwohl es einige juristische Kriterien für die Auslegung der vorherigen Gesetzgebung einführt und die Bestimmung (178 bis), die sie im Konkursgesetz entwickelt hat, in verschiedene Artikel aufteilt“, bemerkte er.


„Die Aufgabe einer Rechtsanwaltskammer besteht nicht nur darin, Unternehmensinteressen zu wahren, sondern auch die soziale Funktion des Berufsstandes wahrzunehmen. Der Rechtsanwaltsberuf muss zum sozialen Frieden beitragen und sich den Problemen der Allgemeinheit widmen; nur dann kann er wirklich seinen Sinn finden“, erinnerte der Dekan. Candela betonte außerdem, dass „die zweite Chance ein äußerst nützliches Instrument für Unternehmer und Berufstätige darstellt, um ihr Leben wieder aufzubauen, und vielen Tausenden von Einzelpersonen und Familien einen Neuanfang ermöglichen kann.“ 


Aktuell

Insolvenz in Spanien

 1. Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit:

Eine Insolvenz in Spanien ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn der Antragsteller bereits in Deutschland selbstständig oder freiberuflich tätig war. Eine Beantragung der Insolvenz ist nicht möglich, solange der Schuldner in Deutschland angestellt ist. Um die Privatinsolvenz in Spanien beantragen zu können, muss der Antragsteller zudem steuerlich in Spanien angemeldet sein.


2. Mindestaufenthalt in Spanien:

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Umzug nach Spanien.

Ein Umzug nur zum Zweck der Insolvenzantragstellung macht in der Regel wenig Sinn, da die spanischen Behörden insbesondere bei kurzen Aufenthalten einen „Insolvenztourismus“ verhindern möchten.Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Schuldner nachweislich mindestens drei Monate in Spanien lebt, bevor er einen Insolvenzantrag stellen kann.



 3. Höhe der Verbindlichkeiten:

Die Höhe der bestehenden Verbindlichkeiten spielt eine entscheidende Rolle. Verbindlichkeiten unterhalb von 50.000 Euro machen eine Insolvenz in Spanien oft unattraktiv, da die damit verbundenen Kosten im Vergleich zu alternativen Lösungen wie einer außergerichtlichen Einigung zu hoch sind.


4. Zahlungssituation des Schuldners:

Für die Beantragung einer Privatinsolvenz ist zudem eine drohende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners notwendig. Der Antragsteller muss in der Lage sein, diese Situation nachzuweisen.



5. Kein laufendes Insolvenzverfahren:

Schließlich darf ein Schuldner nur dann einen Insolvenzantrag in Spanien einreichen, wenn in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies stellt sicher, dass der Antragsteller sich nicht in mehreren Verfahren gleichzeitig befindet, was das rechtliche Umfeld komplizieren könnte.


Fazit:

Die Privatinsolvenz in Spanien erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung spezifischer Bedingungen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann jedoch von den rechtlichen Möglichkeiten profitieren, die das spanische Insolvenzrecht bietet. Es ist ratsam, sich vorab umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen.



Der Pfändungsfreibetrag

Der Pfändungsfreibetrag in Spanien basiert auf dem spanischen Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional - SMI), der im Jahr 2025 bei 1.184 € monatlich liegt. Ein Teil des Einkommens, der zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, ist unpfändbar, wobei die genaue Höhe von Faktoren wie Familie und Unterhalt abhängt. Die Pfändungsgrenzen werden jährlich angepasst und schützen einen angemessenen Grundbedarf. 

 

Berechnung und Faktoren

  • Grundfreibetrag: Der Pfändungsfreibetrag wird auf Basis des SMI berechnet. Der Betrag von 1.184 € (Stand 2025) ist der unpfändbare Grundbetrag.
  • Erhöhung des Freibetrags: Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn Familienmitglieder wie Kinder mit im Haushalt leben und nur ein Elternteil arbeitet.
  • Weitere:Auch andere Ausgaben wie Krankenversicherungen und Unterhaltszahlungen können den Pfändungsfreibetrag beeinflussen.


Aktuell

Elektronische Privatinsolvenz

in Spanien

Die spanische Privatinsolvenz hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt, insbesondere durch die Einführung elektronischer Verfahren. Ab sofort können Insolvenzanträge nur noch elektronisch eingereicht werden, was bedeutet, dass die Zeiten von Offline-Akten der Vergangenheit angehören. Diese Modernisierung zielt darauf ab, den Prozess effizienter und transparenter zu gestalten

 

Elektronische Antragstellung und Kommunikation

Die Antragstellung sowie die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter erfolgt zunehmend über digitale Plattformen. Dadurch können betroffene Personen ihre Anträge schnell und unkompliziert online einreichen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine verbesserte Nachverfolgbarkeit der Vorgänge

 

Fristen zur Antragstellung 

Ein wichtiger Aspekt der Privatinsolvenz in Spanien ist die Frist zur Antragstellung.

Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und den Antrag zeitnah einzureichen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden


Erforderliche Unterlagen

Für die elektronische Antragstellung müssen folgende Dokumente digital eingereicht werden:

  • Eine vollständige Aufstellung aller Schulden und Verbindlichkeiten- 
  • Eine Liste aller Gläubiger
  • Eine Übersicht des vorhandenen Einkommens und Vermögens
  • Eine Liste aller monatlichen Fixkosten
  • Nachweise zum Lebensmittelpunkt und zur Wohnsituation
  • Die ordnungsgemäße Zusammenstellung dieser Unterlagen ist entscheidend für den Erfolg des Antrags und sollte sorgfältig durchgeführt werden


Antragsberechtigung

Die Privatinsolvenz steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen, vorausgesetzt, sie erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen.

Dies ermöglicht vielen unterschiedlichen Gruppen, ein rechtliches Verfahren zur Schuldenregulierung einzuleiten.


Vorteile der Privatinsolvenz in Spanien

 Ein bedeutender Vorteil der Privatinsolvenz in Spanien im Vergleich zu Deutschland ist die schnellere Abwicklung des Verfahrens. In Spanien besteht keine Wohlverhaltensphase, was bedeutet, dass das Verfahren in der Regel deutlich zügiger abgeschlossen wird. Diese Effizienz kann für viele Betroffene eine erhebliche Erleichterung darstellen.



Elektronische Forderungsanmeldung

Zusätzlich zur Antragstellung können Forderungsanmeldungen grundsätzlich ebenfalls elektronisch über das spanische Insolvenzregister erfolgen. Ausländische Gläubiger haben die Möglichkeit, das Standardformular der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2017/1105 zu verwenden, was den grenzüberschreitenden Prozess vereinfacht.Insgesamt stellt die elektronische Einreichung von Insolvenzanträgen in Spanien einen Fortschritt dar, der sowohl die Antragsteller als auch die Gläubiger entlastet und einen schnelleren Zugang zu rechtlichen Lösungen ermöglicht.