Gründung einer SL

Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.)

auf Mallorca 

Heutzutage ist es für selbständige Personen erheblich erleichtert, eine spanische Entschuldungslösung in Anspruch zu nehmen, insbesondere da der Arbeitsplatz in der Regel nicht ortsgebunden ist. Bei der Durchführung einer spanischen Privansolvenz ist es notwendig, ein Einkommen zu generieren – dies kann sowohl aus einem Angestelltenverhältnis als auch auf selbständiger Basis erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird häufig die Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.) in Betracht gezogen, da es so möglich ist, sich in der eigenen Firma selbst anzustellen und das Gehalt eigenständig zu wählen. 


Unser Angebot 

Seit über 10 Jahren unterstützen wir unsere Mandantschaft bei der Gründung und Verwaltung von S.L. in Spanien. Der gesamte Prozess der Gründung einer S.L. ist innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen und bietet die Möglichkeit, die internationale Steuernummer (NIE/CIF) zu nutzen. 


Wichtige Schritte zur Gründung einer S.L. 


1. Namensprüfung und Reservierung: 

Der gewünschte Firmenname muss beim spanischen Handelsregister eingereicht und genehmigt werden, um die Verfügbarkeit sicherzustellen. 


2. Gesellschaftsvertrag (Escritura de Constitución): 

Dieses Gründungsdokument enthält alle wichtigen Angaben wie den Unternehmenszweck, die Gesellschafterstruktur und das Stammkapital. 


3. Geschäftskonto und Stammkapital: 

Es ist erforderlich, ein Bankkonto zu eröffnen und das Mindeststammkapital von 3.000 Euro einzuzahlen. 


4. Notarielle Beurkundung: 

Die Gründungsdokumente müssen von einem Notar beurkundet werden. Dabei ist die Anwesenheit der Gründer oder eines Bevollmächtigten notwendig. 


5. Handelsregistereintragung: 

Nach der notariellen Beurkundung wird die S.L. beim Handelsregister eingetragen, wodurch sie ihre Rechtsfähigkeit erlangt. 


6. Steuerliche Registrierung (CIF): 

Im Anschluss an die Eintragung erfolgt die steuerliche Registrierung, um alle notwendigen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. 


Kosten 


Die Gesamtkosten für die Gründung einer S.L. belaufen sich auf 3.000 Euro. Diese Investition bietet die Grundlage für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit in Spanien und ermöglicht es Selbständigen, ihre unternehmerischen Ziele effektiver zu verfolgen. 


Für eine individuelle Beratung und Unterstützung während des gesamten Gründungsprozesses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft in Spanien gestalten!


Anmeldung als

Freiberufler/Einzelunternehmer "Autónomo" in Spanien

Wenn Sie sich als Einzelunternehmer oder Freiberufler in Spanien niederlassen möchten und keine Gesellschaft (GmbH/SL) benötigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anmeldung als "Autónomo" bequem online zu bestellen. Unser umfassendes „Autónomo-Paket“ umfasst alle erforderlichen Schritte und Formalitäten, die Sie für einen reibungslosen Start benötigen.

Leistungen unseres „Autónomo-Pakets“:

1. Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente: Wir stellen sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen zur Hand haben.

2. Vorbereitung von Vollmachten:

Damit wir Sie beim Antrag vertreten können, bereiten wir die erforderlichen Vollmachten vor.

3. Bereitstellung einer Kanzleiadresse:

Sollten Sie noch keine Adresse in Spanien besitzen, stellen wir Ihnen unsere Kanzleiadresse zur Verfügung.

4. Anmeldung und Aktivierung Ihrer Steuernummer:

Wir kümmern uns um die Anmeldung und Aktivierung Ihrer Steuernummer beim Finanzamt.

5. Zahlung der behördlichen Gebühren:

Alle anfallenden Gebühren sind in unserem Festhonorar enthalten.

6. Anmeldung als Autónomo:

Wir melden Sie sowohl beim Finanzamt als auch bei den Sozialbehörden an.

7. Optional: Beantragung Ihrer NIE:

Sofern Sie noch keine spanische Steuernummer (NIE) besitzen, können wir diese ebenfalls für Sie beantragen.


Preise für das „Autónomo-Paket“:

Das Festhonorar für unser „Autónomo-Paket“ beträgt

  600,- Euro plus MwSt. für EU-Residenten und

1.400,- Euro für Nicht-EU-Residenten.

In diesem Betrag sind sämtliche Gebühren der Anmeldung bereits enthalten.


Um sich als "Autónomo" registrieren zu können, ist eine spanische NIE zwingend erforderlich. Falls Sie noch keine NIE besitzen, können Sie diese im Rahmen unseres Pakets mitbestellen.

Wir sind täglich für unsere internationalen Mandanten bei den spanischen Finanzämtern und Sozialbehörden aktiv. Ihre Autónomo-Bestellung wird nach Eingang unverzüglich bearbeitet.


Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Autónomo-Antrags beträgt 1-2 Wochen, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind und Ihre NIE zur Verfügung steht.


Für weitere Informationen oder zur Bestellung Ihres „Autónomo-Pakets“ stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.

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